Der Sachverhalt ist ganz einfach zu verstehen. In einer Demokratie herrscht nach dem Lehrbuch Gewaltenteilung. Wir haben die Legislative (= gesetzgebende Gewalt, also Bundestag/Bundesrat), die Judikative (= Gerichte) und die Exekutive (= Ämter Behörden, Polizei).
Nun hat die Legislative ein Asylgesetz gemacht. Der Asylbewerber kommt ins Land und pocht auf dieses Gesetz. Er wird abgelehnt und zieht vor Gericht! Das urteilt so: Sorry, du bist kein Asylant, du bist Asylbetrüger und mußt wieder zurück in deine Heimat. Daraufhin muß die Exekutive, also das Ausländeramt und die Polizei, in Aktion treten und den Mann hinausschaffen! Das ist die klassische Gewaltenteilung in einer Demokratie, andere Mächte gibt es nicht und hat es nicht zu geben! Falsch! In jedem Bundesland gibt es eine Härtefallkommission. Wiki erklärt:
Als Härtefallkommission werden die bei den Innenministerien und Innensenatoren der deutschen Bundesländer eingerichteten Gremien bezeichnet, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht, gleichwohl zu einem Bleiberecht zu verhelfen, weil die Vollziehung der Ausreisepflicht menschlich oder moralisch unerträglich wäre.
Im Klartext: Das Gesetz sagt, der Mann gehört raus, der Richter sagt, der Mann gehört raus, die Polizei schnappt ihn am Ärmel, und dann kommt eine von unseren rotgrünen Politikos eingeführte, nicht verfassungsmäßige Oberhoheit, die über Gesetz, Gericht und Polizei schwebt, und sagt, der Mann bleibt da, und der Mann bleibt da! Und das führt dazu, daß zwar zwischen 80% und 90% der Asylbewerber abgelehnt werden, und alle trotzdem unter Bruch der Verfassung hierbleiben dürfen! Keiner muß Deutschland mehr verlassen, denn für rotgrüne Härtefallkommissionen ist jeder Asylant natürlich ein Härtefall! Dem Verfassungsgericht ist diese illegale Sauerei anscheinend noch gar nicht aufgefallen!