Doris Graber scheißt auf das Bundesverwaltungsgericht und trägt Kopftuch weiter!
29.01.2009
Die zum Islam übergetretene Lehrerin Doris Graber aus Stuttgart hat den Rechtsstreit um ihr Kopftuch verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies mit einem am Montag (26.01.09) bekanntgewordenen Beschluss eine Beschwerde der Lehrerin zurueck. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Wuerttemberg (VGH) in Mannheim rechtskraeftig.
Das war vor wenigen Tagen! Und nun kommt diese militante Islamistentante einfach weiter mit dem Kopftuch in die Schule. Aber das Allerschönste ist die butterweiche Reaktion des CDU/FDP-Bundeslandes Baden-Württemberg, laut Interview Schwarzwälder Bote von heute. Wer hier interviewt wurde, wird schlampigerweise nicht gesagt:
Stuttgart. Trotz eines vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Verbots hält die Lehrerin Doris Graber an ihrem Kopftuch fest. Die zum Islam konvertierte Frau kommt weiter mit Kopfbedeckung in eine Hauptschule in Stuttgart-Bad Cannstatt. Damit verstößt sie gegen eine Weisung des Oberschulamts Stuttgart vom Dezember 2004. Wie geht es nun weiter? Fragen und Antworten:
Was riskiert die Lehrerin mit ihrer Weigerung, das Kopftuch abzulegen?
Ein Disziplinarverfahren. Solange die Frau noch vor Gericht gegen die Weisung des Oberschulamtes 2004 klagte, war diese nicht rechtskräftig. Darum konnte sie ihr Kopftuch ungestraft tragen - obwohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dies bereits mit Urteil vom März 2008 verboten hatte. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt die Weisung des Oberschulamtes von 2004 aber und ist einzuhalten.
Muss die Frau mit sofortigen Konsequenzen rechnen?
Bei der Weisung des Oberschulamts wurde nie ein sofortiger Vollzug verlangt. »Es geht also nicht, dass ein Polizist kommt und ihr die Kopfbedeckung vom Kopf reißt oder sie aus dem Dienst entfernt«, erklärt Anwalt Knut Schnabel. Das Kultusministerium ist außerdem an einer Einigung interessiert. Es signalisierte der Lehrerin Gesprächsbereitschaft. Darum ist eine sofortige Reaktion auf ihren Verstoß nicht zu erwarten.
Die Lehrerin überlegt noch, ob sie Verfassungsbeschwerde einreicht. Welchen Einfluss hätte dies auf den Streit?
In der Praxis keinen. Denn anders als das bisherige juristischen Tauziehen hätte diese keine aufschiebende Wirkung. Theoretisch könnte allenfalls eine einstweilige Anordnung des Karlsruher Gerichts rasch Abhilfe schaffen. Der Anwalt der Lehrerin zeigte sich jedoch skeptisch, ob dies im vorliegenden Fall erfolgversprechend sei.


29.01.2009 um 9:36
Entschuldige bitte, dass ich Dir ins Wort falle, aber die Meldung ist brandaktuell und hochwichtig:
LOTTO JACKPOT WIEDER NICHT GEKNACKT!
29.01.2009 um 9:43
Zur Kopftuch-Schlampe (1):
Sie riskiert damit die Entfernung aus dem Dienst, weil sie höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert. Sie kann sich nicht einmal mehr auf einen Rechtsirrtum oder mangelnde Rechtskraft berufen.
Als Elternteil würde ich - wie in manch’ anderer Kostellation auch - sofort den Weg zum Anwalt beschreiten, damit seitens des Dienstherrens Maßnahmen ergriffen werden, um diese Lehrerin vom Rechtsbruch zum Nachteil meiner Kinder abzuhalten. Das gestaltet sich relativ einfach.
Man kann die Schulen nämlich auch zwingen das geltende Recht durchzusetzen. Man muss nur einmal den Weg vor das Verwaltungsgericht wagen. In so einem Fall, ist das auch ohne Risiko. Das Bundesverwaltungsgericht mag es nämlich überhaupt nicht, wenn man seine Rechtsprechung missachtet. Das werden die böse. Jeder kleine Richter von einem lokalen Verwaltungsgericht wird sich voller Eifer daran machen, der Rechtsprechung des BVerwG Geltung zu verschaffen!
(1) *schreibt man das jetzt mit oder ohne Trennstrich? Ich bin eigentlich der Meinung, dass man es in einem Wort schreiben müsste, bin mir aber nicht sicher.*
29.01.2009 um 9:44
Da werden die böse, nicht das werden die böse.
29.01.2009 um 10:02
Auf jede Schachtel gehört ein Deckel. - Spaß beiseite: Bei soviel geistigem (muselmanischen) Dünnschiß in der Birne dieser Dame ist doch eine “Hirnwindel” angebracht. Oder … ?
Oh armes Deutschland und deine Lehrer(Innen)…
29.01.2009 um 10:05
Der Fall ist ideal um ein Exempel zu statuieren. Dass dies dennoch nicht geschieht zeigt, wo die Präferenzen unserer Politiker liegen.
29.01.2009 um 10:08
Einfach kein Gehalt mehr zahlen. Soll sie doch umsonst arbeiten.
29.01.2009 um 10:23
Die Frau hat ein Recht dazu! LOL
29.01.2009 um 10:25
Das Weib ist aber auch das schönste Frauenzimmer unter der Sonne. Der bleibt wohl nur der Islam, um halbwegs Aufmerksamkeit zu bekommen. Geistig gesund ist die jedenfalls nicht.
29.01.2009 um 10:32
Crisp meint:
29.01.2009 um 10:25
Das Weib ist aber auch das schönste Frauenzimmer unter der Sonne.
Wenn es da nach geht, müßte die so einen Vollkäfig überziehen, das würde ich dann auch befürworten.
29.01.2009 um 10:57
Was kosten uns diese Islamisten Geld. In diesem Fall wieder mal Steuergelder für Gerichtskosten.
Jemand der im Staatsdienst arbeitet und sich nicht an Gerichtsurteile hält ist nicht loyal gegenüber seinem arbeitgeber und auch kein Vorbild für Schüler. Wenn die Frau auf Ihrem Lappen besteht, dann muss sie halt den Schuldienst verlassen und als Putzfrau arbeiten.
29.01.2009 um 11:27
Will mich ja nicht gross in die Diskussion einschalten, aber diese ehrenwerte Dame mit Kopftuch zupft die Augenbrauen. Das geht nun überhaupt nicht - es ist schlichtweg haram, wie es haramer nicht geht. Ergo : sie meint es mit dem Kopftuch nicht ernst
Die Dame wird als Prostituierte betrachtet :
Zur übermäßigen Verschönerung, die der Islam verbietet, gehört auch al-nams, das Entfernen von Haaren der Augenbrauen, um sie auszudünnen oder zu formen.
Der Prophet (s) verfluchte sowohl die Frau, die es vornimmt, wie die, die es vornehmen läßt. Dieser Brauch wird besonders verboten, wenn er ein
Merkmal von Prostituierten ist.
Man sollte die Dame über dem Glauben, dem sie so scheinbar fanatisch anhängt, aufklären. Wer macht`s ?
29.01.2009 um 11:27
als vater eines kindes was von der unterrichtet wird, würde ich solange terror machen bis die faschotante von der schule fliegt
29.01.2009 um 11:51
diese frau ist zu entlassen!
29.01.2009 um 12:44
http://hpd.de/node/6247
Saudi-arabisches Kopftuch-Diktat in Albanien
Als erster Staat in Europa gestattet Albanien in Pässen und Identitätskarten Fotos mit dem islamischen Kopftuch (Hidschab). Der Entscheid kam auf Druck von Saudi-Arabien und anderer islamischer Staaten zustande, die Albanien finanziell unterstützen. Männer, die ihre Frauen und Töchter verhüllen, erhalten eine „Kopfprämie”…
29.01.2009 um 14:36
…das “gesprächsbereite” Kultusministerium kann man
neben der Ablösung der Handtuch-Tante direkt mit
auflösen, ohne dass es irgend Jemandem negativ auffiele.
Dafür wären dann ein paar neue lehrerstellen ohne Kopftuch
drin . Die Eltern sollte auch gegen das kriminelle Kultusministerium
sofort auf die Barrikaden gehen.
29.01.2009 um 15:37
Die Lehrerin gehört gekündigt… gibt genug junglehrer/in welche Ihren Job gerne übernehmen.
29.01.2009 um 18:23
Pflanzt mehr Bäume!
29.01.2009 um 21:43
Wie alt ist die Schabracke? Die hat doch nichts zu verlieren und kommt eh bald in Pension. Die genießt jetzt noch mal vorher den Medienrummel und meint sich zur Märtyrerin machen zu können.
Und dahinter verbirgt sich vielleicht noch ein ganz praktischer Grund, vom Typ her sieht sie aus wie eine die im Alter schütteres Haar bekommt.
Vielleicht hat sie aber auch einfach keine Lust mehr ihre Haare jeden Morgen zu machen.
Und dafür hält sie dann die ganze Republik zum Narren.
Unglaublich!
29.01.2009 um 22:23
ein Präzedenzfall, der sicher Nachahmerinnen finden wird!
30.01.2009 um 14:28
[…] von 16 Prozent - hierzu auch ein Kommentar von Gérard Bökenkamp (ef) - konvertierte Lehrerin hält am Kopftuch fest - US-Militärrichter widersetzt sich Obama - Was früher alles auf den Index […]
31.01.2009 um 12:59
[…] putzt man sich mit dem Urteil den Hintern! Erst vor zwei Tagen haben wir aus Stuttgart berichtet: Doris Graber scheißt auf das Bundesverwaltungsgericht und trägt Kopftuch weiter! Und nun erfaehrt man aus Schaffhausen diese Spitzenstory (unbedingt lesen): Der tunesische Vater […]