Heute Urteil Bundesverfassungsgericht über Lissabon

30.06.2009

Heute ist es soweit, der Zweite Senat in Karlsruhe gibt die Entscheidung bekannt. Hier wurde des öfteren schon auf den Termin verwiesen. Der Vorsitzende ist Udo di Fabio, der sich bei der Lissabon-Problematik schon lange und bestens auskennt, wie man etwa da sieht. Aber er entscheidet nicht allein.

Ich bin fast sicher, daß irgendwelche Auflagen oder Einschränkungen kommen. Das Problem wird sein, daß sich unsere politische Klasse und Brüssel einen Scheißdreck um solche Auflagen kümmern und daß weitergemacht wird wie bisher. Nur ein Totalverbot könnten sie nicht umschiffen. Es ist bekannt, daß kein einziger Bundestagsabgeordneter den Vertrag überhaupt gelesen hat, abgestimmt wurde trotzdem. Den undemokratischen, geistlosen Zustand der BRD erkennt man auch daran, daß kein einziges Blatt der “Qualitätspresse” in Deutschland gegen Lissabon ist. 100 Zeitungen und sämtliche Fernsehsender und alle Zeitschriften dafür, kein Journalist unter 5000 dagegen! Linientreu stehen alle zur EUdSSR! Das sagt alles! Die Urteilsverkündung ist um 10 Uhr. Je nach Ausgang kommt noch ein Kommentar oder auch nicht!

57 Antworten zu “Heute Urteil Bundesverfassungsgericht über Lissabon”

  1. Staufer meint:

    mein Babysitter kommt erst um 10 Uhr sonst würde ich mit der kamera selbst rüber fahren :)
    und versteckt einen Korken knalle lassen. Aber die Richter werden schon auf Linie sein. Schließlich ist Lissabon nicht schlimmer als Nizza aber auch nicht besser.

    Den Richtern wird egal sein, dass 14 deutsche Wählerstimme so viel wert ist wie eine Malteser oder eine Zypernstimme.
    Den Richtern wird egal sein, dass es keine Gewaltenteilung mehr gibt.

    Wichtig ist nur der EINIGUNGSPROZESS… außerdem ist Deutschland doch Musterschüler. Den Streber und Petzer den keiner Leiden kann, der sich seine Freunde durch Geldgeschenke bei der STange hält.. Nicht der ehrgeizige Kluge zu dem alle aufschauen

  2. Chripa meint:

    Das Foto erinnert an den Bruderkuss der Kommunisten.

  3. r2d2 meint:

    Der oberste Gerichtshof der USA hat gestern bereits geurteilt und dem New Havener Feuerwehrmann Frank Ricci recht gegeben: Er wurde diskriminiert:

    http://news.yahoo.com/s/ap/us_supreme_court_firefighters_lawsuit;_ylt=AspYPgBMHOUFIMNPGiPKxIis0NUE;_ylu=X3oDMTM2YzR2NnU3BGFzc2V0A2FwLzIwMDkwNjI5L3VzX3N1cHJlbWVfY291cnRfZmlyZWZpZ2h0ZXJzX2xhd3N1aXQEY3BvcwMyBHBvcwM3BHNlYwN5bl90b3Bfc3RvcnkEc2xrA2NvdXJ0cnVsZXN

  4. r2d2 meint:

    Und der Blog Gates of Vienna stellt fest, Geert Wilders müsse irgendetwas richtig machen: Angeblich würde die Hälfte der in den Niederlanden lebenden Muslime das Land gerne verlassen:

    http://gatesofvienna.blogspot.com/2009/06/he-must-be-doing-something-right.html#readfurther

  5. Zaza meint:

    Ich sehs mal wieder genauso wie der geschätzte Blog-Verfasser.

    Denkt sich das Gericht irgendwelche Auflagen aus ist das im Wesentlichen bedeutungslos, z.B. ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag zu dem Abstimmungsverhalten der Minister. Die Regierung stellt eh die Parlamentsmehrheit, und das Ignorieren von Vorbehalten des Gerichts in der Zukunft ist zu erwarten und wird keine Folgen haben.

    Es gilt hier ganz oder gar nicht.

    Ich persönlich bin der Meinung dass der Lissabon - Vertrag mit Art. 20 GG nicht vereinbar ist, mich überzeugt hier die Begründung der Kläger (”Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus” ist bei Mehrheitsentscheidungen mit Gesetzeskraft in der EU vorbei).

    Art. 20 GG kann nicht geändert werden, auch nicht mit 2/3 Mehrheit. Sollte das BVerfG Lissabon durchwinken ist ernsthaft vertretbar über Art 20 Abs 4 zu diskutieren.

    Mal schaun. Es gehört sehr viel Mut dazu den Vertrag als ganzes zu kippen. Wir werden sehen ob die Kollegen diesen Mut aufbringen.

  6. Hallowach meint:

    >>Und so sprach Bundestrainer Joachim Löw nach seinem dreitägigen Besuch von „bitterer Kälte“. Er sagte WELT ONLINE: „Tagsüber gab es durchaus angenehme Temperaturen. Aber die Spiele fanden ja überwiegend abends statt, und da war es schon bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt schon extrem. Aber dieser Winter soll auch der kälteste seit vielen Jahren sein.“ <<
    http://www.welt.de/sport/fussball/article4023805/Der-DFB-kaempft-um-das-beste-Quartier-bei-der-WM.html
    Jaja - es wird global immer wärmer. Deshalb wird es ja auch immer kälter - nicht nur bei uns…
    Und die Sicherheitslage ist auch auf der Straße wohl ein Problem: “Nach dem schweren Unfall von vier deutschen Sportjournalisten in Südafrika ist einer der Verunglückten am Montag gestorben”
    http://www.welt.de/sport/article4023656/Sportjournalist-gestorben.html

  7. Karl Eduard meint:

    Den Zustand unserer Hüter der Demokratie im bundesdeutschen Blätterwald nannten die Nationalen Sozialisten geordnete Presse. Nur mussten die die Presse noch selber ordnen, während die unsrige sich, die Reihen(Pfui!) fest(Pfui!) geschlossen(Pfui), mit ruhig(Pfui!) festem(Pfui!) Tritt(Pfui!) selbst geordnet hat. :)

  8. Hallowach meint:

    “Gute Geschäfte mit dem Gutmenschentum”
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,632799,00.html
    So eine Schlagzeile im Gutmensch-Spiegel!? Bewegt sich da was… ;)

  9. Auf und davon meint:

    @Hallowach

    Glaubst du an den Klapperstorch?

    Im heutigen Artikel zur Entscheidung im Lissabon-Vertrag wird der Antragsteller Gauweiler als CSU-Querkopf tituliert. Du siehst also, die linken Betonköpfe von SPARGEL sind weiterhin stramm linientreu. An dieser Journaille hätte Goebbels seine helle Freude gehabt.

  10. alonso meint:

    er ist gekippt!

  11. alonso meint:

    wers nicht sehen kann - ich lade den mitschnitt der verkündung anschließen zum download hoch.

  12. Zaza meint:

    Ganz? Jetzt im Ernst? Ich hab hier kein Radio /Tv…

    *wartet ungeduldig*

  13. klandestina meint:

    @Zaza

    Aber offensichtlich Internet ;-)

    http://www.phoenix.de/livestream/wm_veryhigh3.html

  14. alonso meint:

    lissabon darf nicht unterschrieben werden, bevor die Mitwirkungsrechte des Bundestages nicht gesetzlich neu gefasst werden

  15. Staufer meint:

    OT:

    staatsmacht mal anders:

    http://www.stern.de/panorama/:Bahnfahrt-Klasse-Schwarzfahrer-Uniform/704681.html

    Polizisten lassen sich mit 1. Klasse bestechen

  16. malefiz meint:

    ist ja wohl ein Klacks für “unsere” parlamentarischen Vertreter, nochmal schnell ein Gesetz zur Selbstentmachtung hinterherzuschieben

    —————————————

    DJ: Karlsruhe stoppt vorerst Ratifizierungsprozess zum Lissabon-Vertrag
    KARLSRUHE (AFP)–Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in
    Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Dem am Dienstag
    in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge sind Bundestag und Bundesrat bei der
    Übertragung von Rechten an die EU bislang nicht ausreichend beteiligt. Die
    Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt
    werden, bis ein entsprechendes Gesetzs in Kraft getreten ist, entschieden die
    Verfassungshüter.

    June 30, 2009 04:15 ET (08:15 GMT)

  17. Zaza meint:

    Danke, funktioniert.

  18. alonso meint:

    kernpunkt:

    bezugspunkt demokratischer Legitimation bleibt das nationale parlament.

    ein beitritt zur EUSSR als bundesstaat ist und bleibt unzulässig.

  19. Staufer meint:

    Klage abgewiesen.

    Pfui Spucke.

    Wähler entmündigt.

  20. Adam meint:

    Ich würde sagen : AHA !

    Wie ich schon vermutete , Nachbesserung
    und dann Ratifizierung.

    Adam

  21. Zaza meint:

    Ja, Nachbesserung und dann Ratifizierung.

    Dass ist nichts, der Vertrag ist damit im Ergebnis durchgewunken.

    *trauert*

  22. Bert meint:

    Die zuletzt fünfzehn (ursprünglich vier, zwischenzeitlich sechzehn) Sowjetrepubliken hatten de jure – anders als die US-Bundesstaaten, was von der Sowjetführung gern betont wurde – das Recht, die Union zu verlassen. In Kap. 8/Art. 72 der sowjetischen Verfassung heißt es wörtlich:

    „Jeder Unionsrepublik bleibt das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vorbehalten. “

    Der Verfassungskontext macht jedoch klar, dass dies nur in Übereinstimmung mit der Union beziehungsweise den anderen Republiken, nicht jedoch einseitig geschehen konnte.

    Jede Unionsrepublik hatte ihre eigene Hauptstadt, jedoch hatte Moskau als überregionale Hauptstadt einen besonderen Status. Die Republiken hatten eigene Verfassungen.

    De facto hatte die zentrale Regierung jedoch alle wichtigen Befugnisse an sich gezogen und traf Entscheidungen, die von den Sowjetrepubliken lediglich ausgeführt wurden.

    Die neue BRD

  23. alonso meint:

    das ergebnis enthält nicht alles was wir uns wünschen - aber die durch das GG gesetzten Grenzen der Integration der BRD in die EUSSR werden klar und restriktiv benannt.

    mit ein wenig umformulieren des betreffenden Ratifizierungsgesetzes ist es hier nicht getan; ein föderaler Suprastaat EU ist damit endgültig vom tisch

  24. Druide meint:

    Der Vertrag selbst wurde NICHT beanstandet - in keinem einzigen Punkt.

    Lediglich das Begleitgesetz (Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union) muss neu gefasst werden, weil es mit den Wahlrechtsgrundsätzen gemäß §§ 38, 20 GG nicht vereinbar ist.

    Aber das Urteil ist 150 Seiten lang…

  25. Druide meint:

    Selbstverständlich Art. 38, 20 GG

    Ich frage mich nur, was im Falle eines europäischen Notstandes passiert.

  26. Carlo meint:

    malefiz meint:

    “ist ja wohl ein Klacks für “unsere” parlamentarischen Vertreter, nochmal schnell ein Gesetz zur Selbstentmachtung hinterherzuschieben”

    Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, daß die CDUSPD-Marionetten ein Gesetz gegen ZWANGSHEIRATEN insb. im islamischen Dunstkreis zuwege bringen.
    SPDCDU: “Scheiß drauf!”

    “Die Rechtslage zur Zwangsheirat

    Baden-Württemberg hat 2004 einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, Berlin folgte 2005 mit einem abweichenden Vorschlag. 2006 hat die Bundesregierung zu dem Entwurf Stellung bezogen, doch ein entsprechendes Gesetz wurde bisher nicht verabschiedet. …

    http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/die-rechtslage-zur-zwangsheirat–15923811.html

  27. Adam meint:

    Die Iren werden aufgrund ihrer zugesagten
    Zugeständnisse ( Keine fremden Truppen,
    Abtreibung , ectr. ) plus die Bonizahlungen
    auch den Vetrag bejahen.
    Und Harvel steht in Tschechien alleine da.

    Wenn nicht die europaskeptische Fraktion
    in Brüssel, die nächsten 8 Jahre massiv an
    zulauf bekommt, ist die Ära der
    Nationalstaaten Geschichte.

    Traurig, aber wahr.

    Adam

  28. Frankfurter meint:

    Man muß erst mal die Begründung lesen. Das ist wichtiger als der Tenor.

  29. alonso meint:

    Urteilsbegründungszitat:

    GG ermächtigt das Parlament nicht, das Selbstbestimmungsrecht der BRD aufzugeben

    Der Kerngegehalt der nationalen politischen Ordnung und der nationalen demokratischen Teilhaberechte steht nicht zur Disposition.

    Verlagerung politischer Macht auf Suprastaatlichkeit rührt von den Nationen her und muss darauf fussen. Die EUSSR hat keine eigene demokratische Komptenez sondern nur eine von den demokratischen Nationalvölkern übertragene - die prinzipiell jederzeit widerrufbar bleiben

  30. alonso meint:

    blankettermächtigungen zur ausübung quastaatlicher Macht durch die EUSSR ist unzulässig.

    EUSSR-Maßnahmen müssen der demokratischen Zustimmung in den Mitgliedsländern unterworfen bleiben.

  31. Adam meint:

    @ Alonso

    Also, ich bin nur ein einfacher Mann, aber die Begründung was
    ich heute gehört habe, war das der Prozess zur Auflösung des
    Nationalstaates hinreichend durch das GG legitim ist.
    Begründung :
    Durch den Beschluss von BR und BT ist der Vetrag von Lissabon
    eine gewollte Entwicklung in Richtung eu. Haus.

    Könnte vielleicht einer der mitlesenden Juristen die heutige
    Urteilsverkündung in knappen Sätzen umreissen .

    Danke in Voraus

    Adam

  32. alonso meint:

    Mögliche Überschreitung dieser beschränkten Kompetenzen durch die EUSSR bleiben der Rechtskontrolle durch die nationale Judikative unterworfen

  33. alonso meint:

    neue Beschwerdeverfahrensformen gegen behauptete Überschreitung der beschränkten EUSSR-Kompetenzen sollten auf deutscher Ebene geschaffen

  34. Yussuff Ben Vollsuff meint:

    Ganz toll.
    “Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter.”
    So ein Gesetz sollte sich in der teutschen Bananenrepublik doch ohne öffentliche Diskussion durchwinken lassen. Wo ein Wille ist …

  35. alonso meint:

    im Tenor bedeutet die Entscheidung wohl in etwa:

    Europa ja aber nur solange und soweit dadurch grundlegende demokratische Teilhabegarantien der deutschen Verfassung nicht beschränkt wird!

    Die Begründung bläst den EU-Absolutisten ordentlich den Marsch - mehr konnte man nicht erwarten!!

    ein guter Tag

  36. Staufer meint:

    FAZ: Berlin darf Lissabon-Vertrag vorerst nicht ratifizieren

    bild: Deutschland darf EU-Reform zustimmen
    SZ: Karlsruhe billigt EU-Vertrag - unter Auflagen
    SpOn: Verfassungsgericht billigt Lissabon-Vertrag nur unter Auflagen
    Zeit: Karlsruhe bestätigt Lissabon-Vertrag – unter Auflagen

  37. alonso meint:

    polizeigewalt nach innen und militärische nach außen bleibt grundsätzlich der Nation vorbehalten

  38. Adam meint:

    Gericht spricht sich selbst mehr Kompetenzen zu

    Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine stärkere Kontrollfunktion zu. Es sei notwendig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und “nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite”, erklärte das Gericht.

    Spiegel online

    Adam

  39. césar abipü meint:

    Gut ist, daß genau definiert wird, welche Kompetenzen nicht auf EU-Ebene verschoben werden dürfen; Sprache, Kultur, Rechte religiöser Gemeinschaften gehören auch zu den unveräußerbaren Hoheitsrechten.

  40. schweinsleber meint:

    die entscheidung und begründung könnt ihr hier nachlesen:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

  41. Zaza meint:

    Die Möglichkeit für den normalen Wähler auf die Politik Einfluss zu nehmen werden damit wieder ein grosses Stück geringer.

    Bei einer rein deutschen Entscheidung(Debatte über das Paintballverbot) ist die Rückkoppelung Volk – Abgeordnete noch so gross dass letztere das Vorhaben stoppen nachdem sie bemerken dass dies beim Volk nicht ankommt.

    Bei EU-Rechtsakten (Glühbirnenverbot) setzt die Diskussion erst ein nachdem der Rechtsakt längst in der Welt ist – was die Bürger denken interessiert keinen Beamten und Parlamentarier mehr.

    Ein trauriger Tag für die Demokratie.

  42. alonso meint:

    die demokratische Legitimation der EUSSR ist ledigliche ein mittelbare - dies insbesonders weil die quantitativ unterschiedliche demokratische Legitimation von Abgeordneten verschiedener Mitgliedsländer keinen Niederschlag im Europaparlament findet (Abgeordneter aus Malta repräsentiert 20 mal weniger Bürger als einer aus Deutschland)

  43. alonso meint:

    @ Zaza,

    nein, Du irrst.

    das BVerfG hat hier Ewigkeitspflöcke eingeschlagen - der Leviathan ist zwar nach wie vor bewegungsfähig; allein, ab heute sitzt er in einem Käfig, aus dem er nie ausbrechen kann

  44. Zaza meint:

    Das Eu-Parlament ist auch noch ziemlich unbedeutend. Die eigentliche Macht liegt beim Rat, der aus den Ministern der EU-Staaten besteht, und bei der Kommission, deren Mitglieder bekanntlich von den Regierungen ausgekungelt werden.

  45. v. Grupten-Mundt meint:

    Auch “als mitlesender Jurist” bin ich leider nicht in der Lage das Urteil des BVerfG in wenigen Sätzen zusammenzufassen.

    Eines kann man aber vorweg sagen: Das Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag ist nicht verfassungswidrig.

    Der Vorbehalt des BVerfG geht um das sogenannte Begleitgesetz, in dem es um die Kompetenzverteilung innerhalb des Bundes geht. Also um die Beteiligung von Bundesrat und Bundestag bei der Mitwirkung Deutschlands im Ministerrat der EU.

    Meine Damen und Herren, so weit ich das in der Kürze übersehen kann, betrifft das Urteil des BVerfG also gar nicht den Reformvertrag.
    Dieses Urteil bedeutet eine einstimminige Entscheidung für den EU-Vertrag.
    Soweit ich die Argumentation bis jetzt (100 Seiten umfaßt das Urteil) nachvollzogen habe, gibt es KEINE Auflagen.

    Der EU-Reformvertrag ist zu 100% durch.

    Wird Polen, Tschechien und Irland ratifizieren, wovon realistisch auszugehen ist, wird die Souveränität Deutschlands faktisch beendet sein.

  46. alonso meint:

    der Prozeß der faktischen Ausbildung einer europäischen Regierung durch Kommission und Rat entbehrt der notwendigen demokratischen Legitimation auf nationaler Ebene - ihre Macht bleibt damit abhängig von begrenzten Einzelermächtigungen durch die Nationen; die Idee einer europäische Regierung ist und bleibt verfassungswidrig!

  47. alonso meint:

    @ v. Grupten-Mundt,

    es reicht wenn Du die RZn 207 ff der Entscheidung liest

  48. alonso meint:

    insb. ab RZn 406 ff:

    “Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union entspricht nicht den Anforderungen aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG und muss vor Ratifizierung des Vertrags in verfassungsgemäßer Weise neu gefasst werden (3.).”

  49. AndKoe meint:

    Seid mal ehrlich…hat jemand etwas anderes erwartet? Das mit den Auflagen war doch klar, weil eine komplette Ablehnung, käme ja fast einem Zusammenbruch der EUdSSR gleich und das könnten die Richter nicht zulassen. Dieser Staat hat fertig! Ich habe noch ein klein wenig Hoffnung, dass sich vllt was zur Bundestagswahl ändert, aber naja wirklich glauben tu ich nicht daran. Den Deutschen gehts einfach noch zu gut.
    Aber sehen wir es positiv, wir sind bald alle europ. Staatsbürger der EUdSSR, keine bösen Nazi-Deutschen mehr. Juhuu! ;)

    Das alles ist so ähnlich wie im Falle Susanne Winter in Österreich, wenn in dem Fall die Richter Susanne Winter frei gesprochen hätten, fiele der Ausdruck “Mohammed war ein Kinderschänder” ja unter die freie Meinungsäußerung und wäre somit legitim. Und dann stellt euch mal das Geheul und die Drohungen unserer mohammedanischen “Mitmenschen” vor. Da wart das Urteil doch auch schon von vorneherein klar.

  50. v. Grupten-Mundt meint:

    Alles in allem: Ja es ist ein trauriger Tag für einen Demokraten.
    Es scgheint bis zum jetzigen Zeitpunkt auch ein trauriger Tag für einen Jusristen.

    Aber in Wirklichkeit ist dies der Tag der Selbstaufgabe der Bundesrepublik Deutschland. Und damit ist dies ein trauriger Tag für das Deutsche Volk und für jeden Deutschen.

    Für mich hat mit diesem Tag die Bundesrepublik Deutschland jegliche Legitimation verloren. Sie wird mit der Geltung des EU-Reformvertrages nicht mehr der Staat des Deutschen Volkes, sondern ein “Unionsland” sein. Ein Staat, der sich selbst außer Stande setzt, seinen einzigen Zweck zu erfüllen, das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes auszufüllen, ist nicht nur überflüssig, sondern wird in diesem Falle sogar zum Gegenspieler des Deutschen Volkes, weil es ab nun auch formal nur noch die sog. “europäischen” Interessen durchsetzt - gegen das Deutsche Volk.

    Mit dieser Entscheidung macht sich das BVerfG selbst zum untergeordneten Gericht.
    Daß das BVerfG jemals an dem größten denkbaren verfassungswidrigen Akt mitwirken würde, habe ich bis heute morgen nicht für möglich gehalten.

    Jeder Diensteid verliert am Tag des Inkrafttretens des EU-Reformvertrages seine Wirkung, das Recht zum Widerstande ist eröffnet. Die Bundesrepublik hat sich selbst deligitimiert.

  51. v. Grupten-Mundt meint:

    Ja, genau: das sind die entscheidenden Aussagen. Die hatte ich auch gelesen.
    Aber mehr kann ich beim besten Willen nicht daraus entnehmen.

    Aber interessant wird dann doch die Suche nach Solange I/II/Maastricht.
    Das wird aber nicht vor heute abend stattfinden können.

  52. v. Grupten-Mundt meint:

    Nazi-Deutscher ist man von Geblüte. Da kann man nichts machen.

    Und zur Klarstellung: ICH werde N. I. E. M. A. L. S “EU-Bürger”.

  53. césar abipü meint:

    Klar mag das alles einigermaßen enttäuschend klingen, aber es ist doch so: solange sich die größeren deutschen Parteien, die EUSSR-Diktatoren und die Medien sich in allem einig sind, scheint es zweitrangig, von welcher “Elite” wir entmündigt werden. Wichtig ist, und das ist zumindest ein Etappensieg, daß das BVG bestimmt hat, daß Deutschland aus eigener Kraft wieder aus der Union aussteigen kann. In dem Punkt haben Barroso und Konsorten dann nix zu melden.
    D.h. sollte es irgendwann gelingen, auf nationaler Ebene eine vernünftige, freiheitlich und daher anti-EUSSR orientierte Regierungsmehrheit zu etablieren, muß uns auch die EU nichts mehr angehen.

  54. Bert meint:

    césar abipü meint:

    Wichtig ist, und das ist zumindest ein Etappensieg, daß das BVG bestimmt hat, daß Deutschland aus eigener Kraft wieder aus der Union aussteigen kann. In dem Punkt haben Barroso und Konsorten dann nix zu melden.

    Den Schwachsinn den Du da schreibst glaubst Du doch selber nicht.

    kewil sagt: Doch formal hat er recht. Nur die Politik will nicht aussteigen.

  55. Normalbürger meint:

    Wann küsst er sie?

  56. césar abipü meint:

    @ Bert

    Lies selbst:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
    -> Absatz 329
    (nach nochmaligem Lesen muß ich allerdings eingestehen, daß nicht, wie ich schrieb, das BVG diesen Umstand fordert, sondern daß es bereits im Lissabon-Vertrag so festgelegt ist. Indem das BVG aber ausdrücklich darauf hinweist, unterstreicht es aber die Bedeutung dieser Bestimmung für das Primat nationaler Souveränität).

    Und: ja, genau: die Politik will nicht aussteigen. DAS ist das Problem.

  57. césar abipü meint:

    P.S. und nicht gleich unverschämt werden, lieber Herr Bert - ich hab Lissabon nicht verbrochen!

Ihr Kommentar hier