Volker Rieble: Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz

18.07.2009

In direkter Fortsetzung des letzten Beitrags, hier ist der ganze Artikel von Professor Volker Rieble (Dank an MO!). Das ist Klartext und nicht das heute übliche politkorrekte Wischiwaschi:

Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!
Professor Dr. Volker Rieble, München

I. Der klare Fall

Das LAG Berlin-Brandenburg1 hat mit Urteil vom 24. 2. 2009 eine Verdachtskündigung wegen einer Vermögenstat in Höhe von 1,30 Euro bestätigt und wird hierfür gescholten. Das Gericht steht nicht im Verdacht, besonders konservativ oder wirtschaftsfreundlich zu sein. Seine Rechtsprechung wird in Unternehmerkreisen eher als Standortnachteil gewertet, der bei Investitionsentscheidungen zu Lasten des Gerichtsbezirks zu berücksichtigen sei. Die Deindustrialisierung Berlins hat das Gericht indes nicht zu verantworten. Die gekündigte Barbara Emme ist eine inzwischen deutschlandbekannte Aktivistin und ver.di-Kampagnenzugpferd der Fachbereichsleiterin Handel im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg Erika Ritter. Ihr Bild ist überall zu sehen; ihr Nachname wurde kampagnentauglich zu Emmely verzärtelt. Und doch haben wir es mit einer Straftäterin zu tun, wenn die vom ArbG Berlin und dem LAG Berlin-Brandenburg nach eingehender Beweiserhebung festgestellten Tatsachen stimmen:

1. Die Kassiererin Emme hat im Rahmen eines Personaleinkaufs zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst, die ihr nicht zustanden. Diesen Betrag hat sie für ihren Einkauf zuwenig bezahlt. Es handelte sich nach Überzeugung des Gerichts um eben jene zwei Bons über 48 und 82 Cent, die im Markt gefunden worden sind und vom Marktleiter Frau Emme ausgehändigt wurden - zur Aufbewahrung im Kassenraum. Dort hat Frau Emme die Bons weggenommen und sie sodann unberechtigt eingelöst.

Neben diesen eigentlichen Kündigungssachverhalt tritt ein weiteres, allerdings streitiges Fehlverhalten, das die Arbeitgeberin im Nachgang zur Kündigung erfahren hat: Barbara Emme habe einen so genannten Digitcoupon von 100 Punkten gleich dreimal hintereinander über die Kasse gezogen. Deren Einlösung sei angesichts des Einkaufswerts nicht zulässig gewesen. Schaden: 3 Euro.

2. Die wegen ständig wechselndem Tatsachenvortrag der Klägerin schwierige Tatsachenfeststellung ist in der Entscheidung sorgfältig und präzise dargestellt. Frau Emme ist eine notorische Lügnerin. Das Gericht drückt das unter 2.2.1.4 vornehmer dahin aus, „dass sich die Klägerin wechselhaft eingelassen hat“. In beiden Instanzen hat die Klägerin immer wieder anderes behauptet und hiervon erst abgelassen, als das Gegenteil bewiesen war. Das LAG Brandenburg-Berlin bleibt konstant vornehm und hält Barbara Emme nur vor, dass sie „ungeachtet ihrer prozessualen Pflichten nach § 138 ZPO diesen Sachverhalt solange bestritten hat, wie sie sich davon einen prozessualen Vorteil versprach.“ Verstoß gegen die Wahrheitspflicht nenne ich Lüge. Ob solche Lügen den Tatbestand des (versuchten) Prozessbetrugs erfüllen, kann mit Blick auf das erschlichene Arbeitsverhältnis zweifelhaft sein (kein Schaden, wenn die Arbeit ihr Geld wert ist) - nicht aber mit Blick auf die Prozesskosten der zweiten Instanz. Dem Rechtsanwalt von Frau Emme ist dasjenige recht, was den Arbeitnehmer zum Sieg bringt. Er meint: „Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht weiß, dass Rechtsfragen Machtfragen sind. Er sollte Karl Marx gelesen haben. … Ich denke: Die Beschäftigten haben immer Recht, die Gegenseite nie.“2 So sieht die Prozess-Strategie von Barbara Emme über zwei Instanzen auch aus.

3. Bei ihren Lügengeschichten hat Barbara Emme andere hineingezogen. Die Tochter habe ihr womöglich die Bons in die eigene Geldbörse gelegt; eine Mitarbeiterin oder Freunde hätten ebensolches tun können. Besonders hart ist die von Frau Emme geäußerte „Vermutung“, eine andere Mitarbeiterin (V) habe ihr die (entwendeten) Pfandbons in das Portemonnaie gelegt, ihr diese also untergeschoben. Das hat Barbara Emme zuerst gegenüber der Arbeitgeberin behauptet und damit der Kollegin eine (peinliche) Befragung eingebrockt. Später hat Barbara Emme diesen Vortrag fallen gelassen - also offenbar eine Falschverdächtigung ausgesprochen. Hierzu meint das LAG „Zudem hat die Klägerin mehrfach versucht, den Verdacht auf andere Mitarbeiter abzuwälzen, ohne dass sich dies als auch nur annähernd haltbar erwiesen hätte.“ (zu 2.5 der Gründe). Und auch hinsichtlich der am Rande diskutierten Digitcoupons war ihre Beschuldigung der anderen Kassiererin in sich zusammengefallen: „In Bezug auf die 1. Kassiererin hat sie erhebliche kündigungsrelevante Manipulationen im Zusammenhang mit der Einlösung eines Sondercoupons der Klägerin in den Raum gestellt, die nach der Verlegung des Zeitpunktes, an dem dies vorgefallen sein soll, nicht mehr einlassungsfähig waren.“ (zu 2.5 der Gründe) Im Verfahren selbst hat Frau Emme der Hauptbelastungszeugin K, die die Einlösung der Bons durch Frau Emme bezeugte, während deren Aussage Lüge vorgeworfen - und wird durch den Scan dieser Bons im E-Journal widerlegt (2.2.1.2.4). Frau Emme hat also die Zeugin der Falschaussage bezichtigt, um ihren Hals zu retten.

4. Die Arbeitgeberin hat sich, folgt man den Ausführungen des Gerichts unter 2.2.4, auf besondere Weise vorbildlich verhalten und der Klägerin immer wieder Gelegenheit zur Klärung des Sachverhalts und der von ihr vorgetragenen „Geschichten“ gegeben. Eben dies wollte die Klägerin dann gegen die Arbeitgeberin in Stellung bringen - Überschreitung der Ausschlussfrist des § 626 II BGB. Solcher Vortrag ist treuwidrig.

5. An den Haaren herbeigezogen ist der Anwurf, die Arbeitgeberin habe Frau Emme wegen ihrer Betätigung für ver.di, insbesondere ihrer Streikteilnahme gekündigt. Das Gericht hat hierauf unter 2.3 zu Recht kaum reagiert. Frau Emme hat keinen Vergleichsfall vorgetragen, in welchem der konkrete Arbeitgeber bei vergleichbaren Personalstraftaten nicht mit der Kündigung reagiert hätte. Auch konnte sie keine konkreten Umstände benennen, die eine entsprechende verhaltensleitende Motivation belegten und aus denen man hätte folgen können, dass Barbara Emme ohne die Streikbeteiligung bei gleicher arbeitgeberschädigender Straftat davongekommen wäre. Die schöne Geschichte von der Partyausladung war allenfalls dem damaligen Marktleiter zuzurechnen, nicht aber der jetzt den Kündigungsentschluss fassenden Distriktmanagerin.

Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB - ein Sonderfall des Diskriminierungsschutzes - war nicht einschlägig. Die Darlegungs- und Beweislast für die maßregelnde Intention liegt beim Arbeitnehmer! Im konkreten Fall belegt das zurückhaltende und sorgfältige Vorgehen der Arbeitgeberin bei der Sachverhaltsermittlung eher das Gegenteil:
Von feindseliger Motivation oder einem irgendgearteten Eifer hat sich die Arbeitgeberin gerade nicht leiten lassen.

Worauf Frau Emme hinaus wollte, das ist - objektiv betrachtet - ein Sonderkündigungsschutz für streikende Straftäter: Jedem, der schwerste Pflichtverletzungen begangen hat oder plant, wäre dann zu raten, sich augenfällig gewerkschaftlich zu betätigen - um der erwarteten Kündigung eine gewerkschaftsfeindliche Motivation zu unterstellen. Diejenigen, die von ver.di in den Arbeitskampf geführt werden („Flash mob“ 3), könnten auf diese Weise für die Gewerkschaft begeistert werden. Ist das im Sinne der Koalitionsfreiheit, wenn sich Straftäter hinter dieser verschanzen könnten?

Daraus leitet das Gericht ab: „Die Gesamtwürdigung der genannten Umstände hat die Kammer dabei zu der Überzeugung geführt, dass die Kündigung nicht lediglich auf einem bloßen Verdacht gründet, sondern dass sich dieser ‚Verdacht‘ nach Auffassung des Berufungsgerichts in seiner schärfsten Form präsentiert. Das Berufungsgericht ist von der Tatbegehung der Klägerin überzeugt.“ Dass Barbara Emme straffällig geworden ist, steht nach Überzeugung des Gerichts fest: „Auf die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens der Klägerin (Diebstahl, Unterschlagung und Betrug) kommt es für die kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an“.

In der Tat reicht die strafrechtliche Wertung von der Unterschlagung der ihr als Kassiererin vom Marktleiter zur Aufbewahrung anvertrauten Kundenkassenbons bis zum (Sicherungs-)Betrug beim Einlösen der Bons durch zumindest konkludente Täuschung über die Einlöseberechtigung. Das hat insbesondere die Erste Instanz klar gesehen4. Nur wird kein Staatsanwalt eine solche Tat mit dem Schädigungswert von 1,30 Euro verfolgen, § 248a StGB. Anderes gilt für die ersichtlich wahrheitswidrige Behauptung, die Mitarbeiterin V habe ihr die entwendeten Pfandbons untergeschoben: Zwar dürfte es an den Voraussetzungen der falschen Verdächtigung fehlen 5, dann aber kommt das Vortäuschen einer Straftat in Betracht. Ähnliches gilt für die falsche Bezichtigung der ersten Kassiererin. Für diese Straftaten dürfte sich die Berliner Staatsanwaltschaft durchaus interessieren. Gerade wegen der von Frau Emme betriebenen Kampagne, die die Berliner Gerichtsbarkeit massiv angreift und den Rechtsstaat in Frage stellt, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, Straftaten im Rahmen dieser Prozessführung zu ahnden.

II. Nicht einmal eine kleine Rechtsfrage

Rechtlich und tatsächlich ist der Fall Barbara Emme sonnenklar und von beiden Instanzen in ebendieser Klarheit entschieden worden. Richtig ist auch die Revision nicht zugelassen, weil es in der Tat keine offene Rechtsfrage in Sicht ist, mit der das BAG zu befassen wäre. Das BAG entscheidet am 28. 7. 2009 über die Nichtzulassungsbeschwerde (3 AZN 224/09). Dessen Rechtsprechung zu Tat- und Verdachtskündigung ist überaus konstant und eindeutig: Straftaten gegen den Arbeitgeber - auch wenn der Schaden nur gering ausfällt - können die Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn dem Arbeitnehmer - wie Verkaufspersonal oder eben der Kassiererin - Waren- oder Geldbestände oder eben Pfandbons anvertraut sind 6.

Besonders schön hat das LAG Brandenburg-Berlin dies zusammengefasst: „Von einer Kassiererin wird eine absolute Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit der Kasse, bei den Buchungen, mit dem Geld, Leergutbons oder sonstiger Bons erwartet; diese Verhaltensnormen sind unabdingbare Voraussetzung für die Tätigkeit einer Kassiererin. Auch die Beklagte muss sich darauf verlassen dürfen, dass sich die bei ihr beschäftigten Kassierer/innen, denen sie Geld und Ware anvertraut, diesbezüglich
stets korrekt verhalten und auch nicht bei kleineren Beträgen es zu Unregelmäßigkeiten zu ihren Lasten kommen lassen.

Gerade diesbezüglich zeigt sich, dass in diesem Pflichtenkreis der Wert des vom Vermögensdelikt betroffenen Artikels keine Rolle spielen kann. Die genannten Verhaltensnormen sind unabdingbar und gelten nicht etwa in gradueller Weise, je nach Wert des Gegenstandes. Infolgedessen ist es auch unzutreffend anzunehmen, Vermögensdelikte gegenüber dem Eigentum des Arbeitgebers, die nur geringwertige Sache betreffen, seien quasi tolerierbar.“ 7 Im Gegenteil: Wer wie Barbara Emme vorträgt (oder seinen Prozessbevollmächtigten vortragen lässt), das ihm vorgeworfene Verhalten sei ohnehin nicht gravierend und geringwertige Vermögensdelikte gegen den Arbeitgeber könnten nie eine Kündigung rechtfertigen, der verschärft noch den Vertrauensverlust, glaubt offenbar an eine Art Recht zu kleineren Vermögensstraftaten8. Vielleicht ist es auch sozialethisch gerechtfertigt, den Arbeitgeber zu beklauen, wenn die Löhne zu niedrig sind?

Zwar wird in der Literatur immer mal wieder die Unschuldsvermutung ins Feld geführt - zuletzt von Deinert in seiner Bremer Antrittsvorlesung 9. Doch greift diese nur für den Strafprozess und vergleichbare Sanktionen des Staates gegen den Bürger. Und erst Recht ist die Unschuldsvermutung für das horizontale Verhältnis von Bürger zu Bürger unmaßgeblich. Wer vom Vertragspartner Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe verlangt, wird durch keine Unschuldsvermutung gehindert - auch dann nicht, wenn die Pflichtverletzung zugleich eine Straftat ist. Insbesondere ist die Beweislastverteilung mit der Exkulpationslast des § 280 I 2 BGB eben kein Verstoß gegen die Unschuldvermutung. Selbst das BVerfG lässt es zu, dass Kostenfolgen eines Strafverfahrens auf einen Verdacht reagieren - eben weil die Kostenentscheidung keine strafrechtliche Schuldzuweisung bedeutet 10. Und der BGH stellt lapidar fest, dass ein Zwangsverwalter selbstredend vom Vollstreckungsgericht entlassen werden kann, wenn gegen ihn Anklage wegen Untreue und Erpressung erhoben wurde, auch wenn die Tatvorwürfe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Zwangsverwalter stehen. Die Unschuldsvermutung ist gar nicht betroffen 11.

Dementsprechend weisen schärfer denkende Juristen darauf hin, dass die Verdachtskündigung gerade nicht Reaktion auf die Straftat ist, sondern auf die von diesem Verdacht ausgehenden Wirkungen auf das Schuldverhältnis, zentral den Vertrauensentfall. Er und nicht die eher belanglose Straftat rechtfertigt die Tatkündigung bei kleinen Vermögensdelikten 12. Und eben deswegen kann eine Abmahnung nicht helfen: Wer sich selbst durch Strafnormen nicht von vorsätzlichen (kleineren) Delikten abhalten lässt, ja sich offenbar für befugt hält, sich auf Kosten des Arbeitgebers zu bereichern, dem kann man nicht vertrauen. Und selbst wenn es ausnahmsweise ein Abmahnungserfordernis gäbe13, dann keinesfalls in diesem Fall: weil Frau Emme bis zum Schluss ohne jede Einsicht gewesen ist.

Das BAG hat nämlich in seiner zentralen Entscheidung vom 14. 9. 1994 und seither ständig die Angriffe gegen die Verdachtskündigung zurückgewiesen14. Das BVerfG hat gerade die Verdachtskündigung mit ihren „strengen Voraussetzungen“ gebilligt: „Jedenfalls bei Beachtung dieser Grenzen ist eine Verdachtskündigung nicht unverhältnismäßig und verletzt den betroffenen Arbeitnehmer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 12 I GG.“ Deswegen hat es sogar die richterliche Verdachtsauflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG gutgeheißen15. Im Übrigen: Wer die Verdachtskündigung als solche nicht will, diese insbesondere für unverhältnismäßig hält,
müsste stattdessen die Suspendierung gewähren (Unzumutbarkeit der Beschäftigung gem. § 275 III BGB, damit zugleich Entfall der Gegenleistung, § 326 I 1 BGB). Wie soll der Arbeitgeber in der Suspendierungsphase den Verdacht ausermitteln?Ermittlungsbefugnisse nach dem Vorbild des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens stehen ihm nicht zur Verfügung. Wer will das ändern? Der in letzter Zeit gegen obskures Arbeitgeber-Ermittlungsverhalten vielbemühte Datenschutz müsste zurücktreten! So gesehen ist die Verdachtskündigung nachgerade Kompensation für den Arbeitgeber, der kaum Möglichkeiten hat, Straftaten und schwere Pflichtverletzungen im Betrieb aufzuklären. Eben deswegen ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses schon bei Verdacht unzumutbar.

Hier kam es auf all dies gar nicht an: Barbara Emme ist nach Auffassung des LAG Brandenburg-Berlin nicht nur hinreichend verdächtig, sondern überführte Täterin!

III. Die Kampagne

1. „Klassenjustiz und Thierse“

Eingehende Lektüre von Gerichtsentscheidungen und sorgfältige rechtliche Analyse darf man von empörungswilligen „Sozialromantikern“ nicht verlangen. Dabei hatte das LAG Brandenburg-Berlin offenbar in Erwartung dessen, was kommt, eine sehr sorgfältige Pressemitteilung „komponiert“, in der auf nur einer Seite die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen festgehalten sind. Besonders klar: „Der Vertrauensverlust sei
im zu entscheidenden Fall noch nachhaltiger gewesen, weil die Klägerin im Rahmen der Befragungen durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht habe, die sie dann, als sie vom Arbeitgeber widerlegt waren, einfach fallengelassen hat. So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte.“16

Aber Argumente und Sachaussagen helfen nicht 17; es wird grob geschnitzt: Der Vorwurf gegen die Entscheidung lautet im Kern: „Klassenjustiz“ 18 - weil Zumwinkel folgenlos davon gekommen sei. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Ja und dann auch noch die schweren Missetaten der Finanzkrise. Es könne doch nicht sein, dass Spekulanten die „Welt an den Abgrund“ geführt haben, dafür auch noch Boni ausgezahlt erhalten und die arme Emme(ly) wegen nur 1,30 Euro ihren Arbeitsplatz verliert.

Dass Autoren der World Socialist Web Site oder der taz solches äußern, kann man verstehen. Nichtstaatliche Stellen dürfen im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit Gerichte und Gerichtsentscheidungen unsachlich und emotional angreifen. Einen Sonder-Ehrenschutz für Richter und Gerichte gibt es in Deutschland nicht. Dass aber der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse, zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg meint „Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität“ 19 - das geht eindeutig zu weit.

Als Staatsrepräsentant hat Thierse die Gewaltenteilung und damit die Unabhängigkeit der Gerichte zu achten. Oder sollen Richter künftig öffentlich vergleichbar emotional sagen, was sie vom Gesetzgeber und seinen „Produkten“ halten 20? Oder gar in der Urteilsverkündung unterlegenen Parteien raten, sich beim Bundestagspräsidium zu beschweren, weil die Entscheidung vor allem der schlechten Qualität der Gesetzgebung zu verdanken ist?

Richtig stellt sich deswegen die Präsidentin des LAG Berlin-Brandenburg vor ihre Kammer und wehrt diese Äußerung als diffamierende Entgleisung ab 21. „Barbarisch“ sind die Äußerungen Thierses, weil er mit ausschließlich emotionalen Adjektiven (barbarisch, asozial) dem Gericht und seinen Richtern letztlich die Funktionsberechtigung abgesprochen hat 22. Will er etwa die Volksgerichte - in Wiederbelebung der Konfliktkommissionen aus der guten alten DDR - reaktionieren? 23 Dort würde Recht dann so gesprochen, wie es dem Rechtsempfinden entspricht - also emotional und nicht rational (vulgo: kleinkariert). Wer 30 Jahre lang gearbeitet hat, der darf dann etwas Kleines mitgehen lassen! Freilich hat Deutschland mit solchen Volksgerichten nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht - emotionale Rechtsfindung bietet keine Garantie für gute Ergebnisse.

Thierse hält offenbar alle Richter der Landesarbeitsgerichte wie des BAG und alle Rechtswissenschaftler, die auf der Basis gesicherten Richterrechts ganz überwiegend ebenso entscheiden würden, ja selbst die Verfassungsrichter, die die Verdachtskündigung erst Ende 2008 bestätigt haben, für unkultivierte Barbaren. Jenes für unqualifizierte, ja im Einzelfall grob rechtsstaatswidrige Urteilskritik einschlägig bekannte 24 so genannte „Ostsandmännchen“ hat später die Wortwahl zurückgenommen, indes in der Sache sein Unrechtsurteil aufrechterhalten: „Es ärgert mich, dass die Kleinen brutal bestraft, die Großen hingegen für ihre Fehler sogar noch belohnt werden.“ Dass der bayerische Ministerpräsident dieser Populismusfalle nicht entgehen konnte 25, versteht sich von selbst. Nicht berichtet wurde, dass Thierse und Seehofer ihrerseits Barbara Emme Stellenangebote unterbreitet hätten, etwa im Kassenbereich der SPD oder der Finanzverwaltung des Freistaats.

2. Gleichheitsversagen der Justiz?

Nun kann man solche Empörung rational aufklären und entkräften: Der Vorwurf der Ungleichbehandlung von Bürgern vor Gericht infolge ihrer „Klassenherkunft“ setzt vergleichbare Verfahren und Sachverhalte voraus. Strafrechtliche Ahndung und arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz sind grundverschieden. Die Kündigung ist keine Strafe für vergangenes Tun, sondern löst das Arbeitsverhältnis für die Zukunft auf, weil für die künftige Zusammenarbeit keine positive Prognose abgegeben werden kann 26. Anders gewendet: Frau Emme wurde nicht gekündigt, weil sie gestohlen und betrogen hat, sondern weil man künftig kein Vertrauen mehr in den ordnungsgemäßen Umgang mit dem ihr anvertrauten Geld hat.

Dass Herr Zumwinkel, wenn er seine Reisekostenabrechnung vorsätzlich um einen kleineren Betrag „frisiert“ hätte und deswegen vom Aufsichtsrat fristlos gekündigt worden wäre, vor einem deutschen Gericht davon käme, das behauptet nun ernstlich ein Berliner LAG-Kollege 27. Nun mag man darüber streiten, ob es stilsicher ist, der angegriffenen Richterkollegin zur Unzeit in den Rücken zu fallen. Argumentativ sorgfaltswidrig zitiert Klueß ein obiter dictum des OLG Celle, wonach der Kreditkartenmissbrauch von 160 DM (zu) geringfügig sei, verschweigt indes den tragenden Grund, dass es sich insoweit um ein Versehen gehandelt haben könnte und der Vortrag der Beklagten schlicht unzureichend gewesen ist. Vereinzelte OLG-Entscheidungen bereiten keinen argumentativen Sommer. Auch eine juristische Person muss darauf vertrauen können, dass ein vertretungsberechtigter Geschäftsführer seine Vermögensverfügungsbefugnis nicht zu eigenem Vorteil missbraucht - und zwar auch nicht zu kleineren Beträgen.

Wir dürfen gewiss sein, dass der BGH gewohnt strenge Maßstäbe heranzieht und das zerstörte Vertrauensverhältnis nicht anders wertet als das BAG 28 - zumal nach der harschen strafrechtlichen Mannesmann-Entscheidung. Sehr klar sagt der BGH 1967: Nutzt ein GmbH-Geschäftsführer seine Stellung dazu aus, ein vorteilhaftes Geschäft für eigene Rechnung abzuschließen, so rechtfertigt dieser schwere Vertrauensbruch die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags auch dann, wenn das Geschäft selbst die Interessen der Gesellschaft nicht beeinträchtigt 29 hat.

Dass es zu Prozessen nicht kommt, liegt entgegen der Vermutung von Klueß daran, dass diebische, betrügerische und untreue Geschäftsführer auch bei kleineren Beträgen in der Regel nicht klagen, sondern leise das Unternehmen verlassen - einerseits, weil sie keinen Kündigungsschutz genießen, andererseits, weil jedes Gerichtsverfahren für sie schädliche Publizität schafft. Im Übrigen gibt es obergerichtliche Entscheidungen zu vertrauenszerstörenden Pflichtverletzungen 30; so meint das OLG Hamm, dass die Fälschung von Abrechnungsbelegen durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer wichtiger Grund für seine Abberufung selbst dann ist, wenn ein konkreter Vermögensschaden nicht nachzuweisen ist 31, und das KG äußert 2000 sehr klar: Unberechtigte Spesenabrechnungen (hier: private Tankfüllungen) sind „jeder für sich, vor allem aber in einer Gesamtschau derart gravierend, dass sie die fristlose Kündigung des Klägers aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung rechtfertigen. Denn der Kläger hat mit seinen unberechtigten Spesenabrechnungen seine Stellung als Geschäftsführer der Beklagten dazu ausgenutzt, sich zu ihren Lasten private wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. … Dies offenbart ein derart grobes Missverständnis seiner Pflichten als Geschäftsführer, die ihm eine strikte Trennung beruflicher und privater Interessen auferlegen, dass seine weitere Beschäftigung für die Beklagten nicht zumutbar ist.“ Mit „jeder für sich“ erklärt das KG (obiter), dass selbst eine einmalige Tat in Höhe von 43,30 Euro genügt, weil der Dienstvertrag eben dieses eindeutig verbietet 32. Wer wie Klueß hier einen Widerspruch behauptet, sollte sorgfältig arbeiten; eine Datenbankabfrage genügt nicht - es darf auch ein Blick ins Buch folgen.

Herr Zumwinkel hat „nur“ Steuern hinterzogen. Außerhalb des öffentlichen Dienstes begründet das keine Verdachts- und auch keine Tatkündigung - fehlt doch der entscheidende Bezug zum Arbeitsverhältnis 33. Gleichwohl hat Herr Zumwinkel seinen Anstellungsvertrag durch öffentlichen Druck aufgegeben - nachdem am 14. 2. 2008 Funk und Fernsehen der Durchsuchung seines Anwesens beiwohnen durften. Selbst Untersuchungshaft und erst Recht bloße Durchsuchungen tragen keine Verdachtskündigung. Ob Herr Zumwinkel angemessen (vor allem: hinreichend „hart“) bestraft worden ist, ob womöglich die Verfolgungsverjährung zu spät aufgehalten worden ist 34, spielt für das Arbeitsrecht keine Rolle.

Ebenso haltlos ist der Empörungszugriff auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre „Schuldigen“. Ob dort Straftaten begangen worden sind - vor allem in den Staatsbanken, aber auch in der HRE; ob sich etwa Oskar Lafontaine als Verwaltungsratsmitglied der KfW der Untreue strafbar gemacht hat, weil er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist - das kann derzeit niemand beurteilen. Lustigerweise spricht hier keiner von Unschuldsvermutung, obwohl sie zum Schutz der „Banker“ und ihrer Aufseher unmittelbar greift. Hier darf und muss ermittelt werden, aber bitteschön rechtsstaatlich sauber und ohne Vorverurteilung durch eine sachkenntnisfreie Öffentlichkeit.

Konkrete Pflichtverletzungen führen zu Schadensersatzansprüchen. Welche Pflichten die Verantwortlichen verletzt haben können, das hat Marcus Lutter unter dem Titel „Bankenkrise und Organhaftung“ jüngst erhellend dargelegt 35. Von „Klassenjustiz“ könnte mit Blick auf die Finanzkrise erst die Rede sein, wenn hier keine Rechtsverfolgung durch die Strafbehörden stattfände oder andere Haftungsmaßstäbe als sonst angewandt würden. Solche Gefahr besteht allenfalls hinsichtlich der Politiker, die in den Staatsbanken vergütete (!) Titularfunktionen innehatten, ohne die Aufsicht je auszuüben. Für die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten kommt es darauf an, ob sie dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend gleichrangig mit den Anteilseignervertretern zur Haftung herangezogen werden oder ob man ihnen ein Haftungsprivileg zuerkennt.

Aber auch das hat mit Barbara Emme und Kaisers/Tengelmann nichts zu tun. Erstens nicht, weil es um andere Sachverhalte und andere Rechtsfragen geht. Zweitens nicht, weil selbst bei vergleichbarer Situation der rechtsethische Fundamentalsatz „keine Gleichheit im Unrecht“ 36 verbietet, Barbara Emme nur deswegen vor einer an sich gerechtfertigten Kündigung zu schützen, weil anderswo die Rechtsordnung nicht hinreichend durchgesetzt wird. Das eröffnete letztlich Richtern oder Behörden illegitimen Einfluss auf den Bestand der Rechtsordnung, ihrer Rechtsregeln und deren Durchsetzung. Einen Anspruch auf Fehlerwiederholung kann es nicht geben. Dann und nur dann, wenn Kaisers/Tengelmann selbst anderswo im Unternehmen Straftaten duldete, dann könnte das Recht die Kündigung untersagen. Nur die Arbeitgeberin selbst kann sich durch eigenes Fehlverhalten gegebenenfalls nach § 242 BGB um das eigene Kündigungsrecht bringen. Und dann hätten die Berliner Richter - da bin ich mir sicher - auch so entschieden.

3. Keine Unverhältnismäßigkeit

Der gleichfalls erhobene Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit - hier ein Verlust von 1,30 Euro, dort der Verlust des Arbeitsplatzes - zeigt vor allem begrenzte Denkschärfe. In der Tat wäre der Arbeitsplatzverlust als Strafe oder Sanktion für eine Kleinststraftat unverhältnismäßig. Nur geht es eben hierum überhaupt nicht, wie sich jedem erschließt, der die Berliner Urteile oder doch wenigstens die Pressemitteilung des LAG gelesen hat. Es geht um das Vertrauen für die Zukunft; genauer: darum, ob man Kaisers/Tengelmann zumuten darf, Barbara Emme einen Kassenbestand anzuvertrauen.

Wie würden all die mitleidigen oder empörten Menschen reagieren, wenn sie zu Hause um einen geringen Betrag bestohlen würden und einen durch Tatsachen belegten dringenden Verdacht hätten, dass es die Reinigungskraft oder der zur Untermiete wohnende Student gewesen sei. Würden diese sich der Gefahr weiterer Diebstähle aussetzen wollen? Völlig ausgeblendet wird auch das Prozessverhalten von Frau Emme, insbesondere die Anschwärzung von Kollegen. Man sieht: Von Unverhältnismäßigkeit kann keine Rede sein.

Auch hier irrt wieder Klueß 37, der mit einem Seitenblick auf die Disziplinarrechtsprechung der Verwaltungsgerichte gegenüber betrügenden und stehlenden Beamten eine Bagatellgrenze einziehen will und die Rechtsprechung des BAG als „prinzipiell unverhältnismäßig“ ansieht. Hier wird verglichen, was nicht vergleichbar ist (in der Diktion des BAG: Apfel mit Birnen): Dem Beamten drohen hoheitliche repressive Sanktionen für Dienstvergehen, die proportional zur Tat sein müssen. Diese sind auch unterhalb der Höchststrafe „Entlassung aus dem Dienst“ hinreichend abschreckend - vom Beförderungsverbot über die Degradierung bis zur Bezügekürzung.

Dass das BVerwG bei solchen „Zugriffsdelikten“ (Unterschlagung aus öffentlichen Kassen) bis zur Bagatellgrenze von 50 Euro keinen schwerwiegenden Vertrauensbruch sieht - wohingegen auch eine ganz geringfügige Bestechungssumme die Entfernung aus dem Dienst trägt 38 -, lässt Rückschlüsse allenfalls dahin zu, worin man beim Staat noch Vertrauen haben darf. Im Arbeitsverhältnis darf die Kündigung keine Sanktion sein; hier geht es ausschließlich um den Vertragsvollzug in der Zukunft.

Klueß verkennt und ignoriert, dass das rechtliche Band zwischen Beamten und Dienstherr intensiver ist als die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er will auch keine Gleichstellung, sondern eine Besserstellung der Arbeitnehmer. Disziplinarische Sanktionen wie Lohnkürzung oder Degradierung muss kein Arbeitnehmer füchten39; so bewendet es bei der Abmahnung. Und damit schüfe Klueß für die laxen Rechtsgenossen, denen er zugetan ist, ein allgemeines Recht auf die „erste Tat“ - genauer: auf viele kleine Taten, bis man erstmals erwischt wird.

IV. „Und was wird aus mir?“

Die berühmte Heide-Simonis-Frage ist für Barbara Emme wie folgt zu beantworten: Einen Arbeitsplatz findet sie nicht mehr. Wer stellt solche Straftäter ein? Der Betriebsrat müsste nach § 99 II Nr. 6 BetrVG sogar der Einstellung widersprechen - weil Frau Emme mit ihrer vorsätzlichen Anschwärzung einer Kollegin hinreichend Anhaltspunkte für eine erwartbare Störung des Betriebsfriedens gibt. Aber: Wer solch eine Kampagne fährt, der will auch gar keinen regulären Arbeitsplatz mehr. Vielleicht ist ihr Kompensation schon anderweit versprochen - etwa durch Beschäftigung bei ver.di. Das wäre nur richtig: Hat sich Frau Emme doch für das Gewerkschaftsanliegen geopfert. Und jedenfalls ver.di hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass Barbara Emme wegen ihrer Gewerkschaftsaktivität gekündigt worden ist 40. Dann ist es nur gerecht, dass sie zweckentsprechend aus dem Streikfonds entschädigt wird.

V. Zusammenfassung und Ausblick

1. Der Fall Barbara Emme ist kein Fall von Klassenjustiz - sondern ein Beleg dafür, dass die Bürger ihre (!) Justiz nicht verstehen. Das liegt kaum an der Justiz und ihren eindringlichen Kommunikationsversuchen als vielmehr an der Bereitschaft des Bürgers, frei von Kenntnis oder Bemühen um dieselbe und kraft eigener Empörung zu urteilen. Dies wird in verantwortungsarmer Weise von gerade jenen Presseorganen befördert, die sonst Verantwortung (bei anderen) anmahnen.

Selbstredend dürfen auch Politiker als Vertreter der Ersten Gewalt Gerichtsschelte üben - aber nicht ohne Sachkenntnis. Das ist verantwortungslos, insbesondere wenn der Richter gedroschen wird, um Publikumssympathie einzuheimsen und im Wahlkampf Punkte zu machen.

2. Gerichte sollen kühl und emotionslos entscheiden - eben rational. Argumentative Rationalität haben die Gerichte auch in der Diskussion ihrer Entscheidungen verdient. Wer das kraft Rechtsempfindens urteilende Volksgericht will, der sollte sich klar machen, was das heißt! Barbara Emme und ihr fragwürdiger Rechtsanwalt sind so ziemlich der schlechteste Empörungsanknüpfungspunkt, den man sich vorstellen kann: Ihre Rechtsverfolgungsstrategie baut auf Lug und Trug; selbst vor dem vorsätzlichen Anschwärzen einer Kollegin schreckt die Straftäterin nicht zurück. Wer für diese Person eintritt, zeigt vor allem, dass es ihm nicht um die Sache, sondern um Kampagne geht.

__________
*Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Ludwigs-Maximilians-Universität und Direktor des Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in München.

1 NZA-RR 2009, 188. Der Sachverhalt ist bei Lektüre auch des erstinstanzlichen Tatbestands besonders gut begreiflich: ArbG Berlin, Urt. v. vom 21. 8. 2008 - 2 Ca 3632/08, BeckRS 2009, 64609.
2 http://publik.verdi.de/2009/ausgabe_01_02/leben/menschen/seite_23/A0; alle Netzquellen abgerufen am 7. 4. 2009.
3 Dazu Rieble, NZA 2008, 796, und LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2009, 149 (Revision beim BAG unter 1 AZR
972/08). 4ArbG Berlin, Urt. v. 21. 8. 2008 - 2 Ca 3632/08, BeckRS 2009, 64609 Rdnr. 29.
5 Hierfür wäre erforderlich, dass Frau Emme zumindest sicher davon ausging, gegen die bezichtigte Kollegin würde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; Zopfs, in: MünchKomm-StGB, Bd. 2/2, 2005, § 164 Rdnr. 42.
6 Statt vieler Müller-Glöge, 9. Aufl. (2009), § 626 BGB Rdnrn. 94f.; eingehende Nachw. d. Rspr. finden sich in den auch insofern mustergültigen Entscheidungen des ArbG Berlin, Urt. v. 21. 8. 2008 - 2 Ca 3632/08, BeckRS 2009, 64609, und des LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2009, 188.
7 LAG Brandenburg-Berlin, NZA-RR 2009, 188.
8 Auf diese penetrante Haltung hat das ArbG Berlin, Urt. v. 21. 8. 2008 - 2 Ca 3632/08, BeckRS 2009, 64609 Rdnr. 47 hingewiesen und eben diesen Schluss gezogen; anders aber Klueß, NZA 2009, 337.
9 Etwa Schütte, NZA Beil. 2/1991 (zu Heft 13/1991), S. 17, 22; Naujok, AuR 1998, 398 (401), und Deinert, AuR 2005, 285 (291). Insofern abl. Dörner, NZA 1992, 865 (866 und dort Fußn. 18).
10 BVerfGE 82, 106 = NJW 1990, 2741; weiter EGMR, EuGRZ 1987, 399.
11 BGH, KTS 1998, 622 = BeckRS 2008, 51136.
12 Dazu Schlachter, NZA 2005, 434.
13 Vgl. Schlachter, NZA 2005, 436.
14 BAG, NJW 1995, 1110; zuletzt BAG, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5 = BeckRS 2008, 51136. Sehr klar auch Fischermeier, in: Festschr.f. ARGE ArbR im DAV, 2006, S. 275.
15 BVerfG, Beschl. v. 15. 12. 2008 - 1 BvR 347/08; BVerfG, NJW 2009, 572.
16 Pressemitt. 07/09, www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/07_09.html; abgerufen am 7. 4. 2009.
17 Wohltuend dagegen Jahn, Kündigung für „Emmely“, FAZ http://faz-community.faz.net/blogs/wort/archive/2009/02 /24/k-252-ndigung-f-252-r-quot-emmely-quot.aspx.
18 Nees, Ein Fall von Klassenjustiz, www.wsws.org/de/2009/ mar2009/emme-m21.shtml. Dort wird der Name der Täterin zu Emmely anonymisiert; hingegen die Vorsitzende Richterin des LAG Berlin-Brandenburg namentlich genannt. Schön ist auch: www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/das-urteil-ist-eine-farce/.
19 Interview mit der Berliner Zeitung, www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0226/berlin
/0091/index.htmlwww.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,609982,00.html.
20 Harmlos etwa Jutta Limbachs Verdikt, die Neufassung des AsylG 1993 sei „mit heißer Nadel gestrickt“.
21 Presseerklärung vom 26. 2. 2009, www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/presseerklaerung_2009.html.
22 S. auch die Reaktionen von Anwaltverein und Richterbund, www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv
/.bin/dump.fcgi/2009/0227/berlin/0022/index.html; weiter Vetter, DRiZ 2009, 114; Lamprecht, DRiZ 2009, 145.
23 Eingehend: Autorenkollektiv unter der Leitung von Kunz/Thiel, ArbeitsR, 2. Aufl. (1984), S. 424ff.
24 Etwa www.ksta.de/html/artikel/1112877722455.shtml oder www.welt.de/ print-welt/article505127
/Thierses_Justizschelte_empoert_Richter.html; weiter Jost Müller-Neuhof, Thierse bedauert seine Urteilsschelte,
www.zeit.de/online/2009/10/thierse-rechtskritik.
25 http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/7915564.stm.
26 BAG, AP Nr. 13 zu § 626 BGB; BAG, AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972. Ebenso KR/Fischermeier, 8. Aufl. (2007), § 626 BGB Rdnr. 114.
27 Klueß, NZA 2009, 337 (339); gegen diesen Reuter, NZA 2009, 594.
28 Etwa BGHZ 130, 108 = NJW 1995, 2559; BGH, NJW-RR 1998, 1409; BGH, DStR 2007, 1923. Für Spesenabrechnungen weist BGH, NJW 2003, 431 auf das (damals?) verkehrsübliche Recht zu Spesen auch im Privatbereich hin. Sehr klar: Goette, Die GmbH, 2. Aufl. (2002), § 8 Rdnrn. 31ff., 36 für die Abberufung und Rdnrn.
162ff., 165 für die außerordentliche Kündigung und Rdnrn. 167f. zur Verdachtskündigung; weiter Goette, Anm. zu BGH, DStR 1997, 1339.
29 BGH, GmbHR 1968, 141.
30 Etwa OLG Düsseldorf, AG 2008, 166.
31 OLG Hamm, GmbHR 1985, 119.
32 KG, NZG 2001, 325; Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl. (2005), § 6 Rdnr. 94.
33 Hierzu BAG, NZA 2000, 1282 = AP Nr. 163 zu § 626 BGB; BAG, NZA 2004, 919 = AP Nr. 39zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung.
34 Dazu Friedrichsen, Bewährung für ein gescheitertes Vorbild, www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603265,00.html.
35 ZIP 2009, 197.
36 Eingehend Paul Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Hdb. des StaatsR V, 2. Aufl. (2000), § 125 Rdnrn. 65ff.; Ferdinand Kirchhof, in: Festschr.f. Merten, 2007, S. 109 und Sachs/Osterloh, GG, 5. Aufl. (2009), Art. 3 Rdnrn. 46ff.
37 NZA 2009, 337.
38 BVerfG, NVwZ 2003, 1504.
39 Anders war es nach §§ 254ff. AGB-DDR 1977.
40 Vgl. Haas, Führe sie nicht in Versuchung, SZ vom 25. 2. 2009, im Netz: www.sueddeutsche.de/jobkarriere/886/459527/text/

Rieble: Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!
NJW 2009 Heft 29

45 Antworten zu “Volker Rieble: Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz”

  1. Renton meint:

    Diesen Volker Rieble habe ich noch in den 90er-Jahren an der Mannheimer Uni erlebt. Viele Studenten haben ihn gehasst, nicht zuletzt deshalb, weil er völlig politisch inkorrekt war. Mit seinen Sprüchen, die er während der Vorlesungen abgelassen hat, könnte man ein ganzes Buch schreiben. Beliebteste Opfer: Walldorf-Schüler und Frauen.

  2. Bernd Kolb meint:

    Info - Gerichtsakten stellen Ströbele als RAF-Helfer dar

    “Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Grüne) stellt seine Unterstützertätigkeit für die Rote Armee Fraktion (RAF) angeblich falsch dar.

    Unveröffentlichte Gerichtsakten:

    Demnach wurde Ströbele Anfang der 1980er-Jahre verurteilt, weil er maßgeblich am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet hätte. Als Verteidiger mehrerer RAF-Gefangener hätte Ströbele für die Planung und den Aufbau des so genannten “Info-Systems” einen laut den damaligen Richtern “entscheidenden Tatbeitrag” geleistet.

    Das Landgericht Berlin verurteilte Ströbele zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe mit der Begründung:

    “Ohne die Hilfe einiger weniger Rechtsanwälte, darunter des Angeklagten, wäre die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen.”

    Ströbele hingegen spricht auf seiner Internetseite vom “Info-System” als Hilfsinstrument für die Verteidigung und schreibt, er sei wegen seiner Unterstützung der Hungerstreiks und wegen einiger Pressekonferenzen verurteilt worden. “Vorgeworfen wurde mir nicht, wie immer wieder behauptet wird, dass ich sogenannte Kassiber oder andere Gegenstände aus Gefängniszellen zur RAF im Untergrund oder von dort in die Gefängnisse geschmuggelt haben soll. Alle Vorwürfe betrafen meine Tätigkeit als Verteidiger der Gefangenen aus der RAF in den Jahren 1973 bis Anfang 1975″, schreibt Ströbele auf seiner Internetseite. “

  3. kewil meint:

    Link????????????

  4. Markus Oliver meint:

    Zu diesem von dem mir unbekannten Trittbrettfahrer namens “M.O.” - (ein Mysterium, das anscheinend meinen guten Ruf in der Gesellschaft schädigen und mich in ein zweifelhaftes Licht rücken will… aber das wird natürlich nicht gelingen, denn hier wissen ja alle, dass ich eine moralisch über jeden Zweifel erhabene Person bin… nicht wahr?) ;-) -

    … seien mir jedenfalls folgende Anmerkungen gestattet:

    Herr Rieble ist bekannt dafür, “arbeitgebernah” zu argumentieren. Ich möchte das nicht bewerten, nur festgestellt wissen.

    Man kann der Argumentation Riebles hier nicht wirklich etwas entgegenhalten. Ich kann das zum einen nicht, weil ich mir die Urteile nicht durchgelesen habe, zum anderen aber auch deshalb nicht, weil die Argumentation Riebles schlüssig ist und ich mir daher ziemlich sicher bin, dass sie auch nach der Lektüre der Urteile keinen Raum für arbeitsrechtliche Kritik bieten.

    Indes muss ich feststellen, dass Herr Rieble zwar fachlich fundiert schreibt, indes das Maß und die Form aus dem Blick verliert.

    1. Die Arbeitnehmerin hat sich hier in einer Situation gewehrt, in der ihr Hartz IV drohte. Sie hatte weder die Bildung noch die Möglichkeiten dem Arbeitgeber ernsthaft etwas entgegenzusetzen. Wer will es ihr da verübeln, dass sie aus ihrer Laiensicht und aus der Angst heraus zu Mitteln gegriffen hat, derer sich ein Herr Rieble in der Sicherheit seiner C-Besoldung niemals wird bedienen müssen?

    Sicher, sie hat gelogen… der Vorwurf, sie sei deshalb eine notorische Lügnerin ist indes zu hart. Es ist in gleichem Maße überzogen, wie man Herrn Rieble nicht einen Parasiten nennen darf, nur weil er seine C-Besoldung auch ohne jede Leistung jeden Monat bekommt. Die Situation lässt sich eben nicht vergleichen, er selbst hat dies übrigens festgestellt, als er sich lang und breit zu dem Vergleich des Rechts der Arbeitnehmer mit dem der Beamten hinreißen lies.

    2. Herr Rieble stellt selbst fest, dass die gute Frau es zukünftig sehr schwer haben dürfte eine Arbeitsstelle zu finden. Hier wird man sich fragen müssen, ob ein solches Arbeitsrecht überhaupt den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht. Wenn es das Ergebnis einer Straftat ist, dass der Staat diese Straftat zwar nicht verfolgt, die Existenz der „Verdächtigen“ dann aber anschließend zerstört, dann stimmt etwas mit dem Recht nicht mehr. Dann hat es sich sehr weit von dem entfernt, was mal allgemeinhin als der Ergebnis der kantschen Philosophie betrachtet. Erst wird dann nicht mehr gesühnt, folglich kann dann auch keine Einsicht in das Unrecht einsetzen.
    Liberal im Sinne eines aufgeklärten Bürgertums ist das nicht mehr.

    3. Ich mag Herrn Rieble für diesen Text nicht wirklich angreifen, denn er ist inhaltlich wahr. Der Beitrag ist allerdings auch ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht jede Wahrheit auch aussprechen muss und sollte. Die Sachzusammenhänge sind auch so jedem Juristen klar, in einer Zeitschrift wie der NJW bedarf es eines solch populistischen Beitrages daher nicht. Die Redaktion des Beck-Verlags hat Herrn Rieble mit der Veröffentlichung dieses Artikels daher keinen Gefallen getan, er ist nicht geeignet einen Erkenntnisgewinn zu vermitteln. Jedenfalls nicht in juristischer Hinsicht, in sozialwissenschaftlicher Hinsicht aber schon. Herr Rieble offenbart nämlich, dass er ein paar ganz grundsätzliche Dinge nicht gelernt hat, die man als Professor - und damit als vermeintlicher Angehöriger der Oberschicht - einfach wissen muss. Eines davon ist eben, dass Form wichtiger ist als Wahrheit. Wer das nicht verinnerlicht hat, kennt die Bedeutung der Wahrheit nicht, die nämlich gar nicht existiert. Sie liegt immer im Auge des Betrachters, ist stets subjektiv. Einfacher ausgedrückt: Wenn man C3 oder C4 bekommt und einen gesicherten Lebensunterhalt hat, dann zertritt man nicht jemanden, der am Boden liegt. Auch wenn man noch so Recht hat, das macht man einfach nicht. Wenn man es doch tut, dann beweist man damit, dass in unserem Staat nicht die Besten auf Lehrstühle gerufen werden. Das ergibt ein sehr unschönes Bild.

    Von der Form weicht man stets nur dann ab, wenn man bewusst davon abweichen will. Zum Beispiel, wenn man durch Unvollkommenheit Vertrauen gewinnen will.

    Vertrauen lässt sich durch ein solch stilloses Nachtreten nicht gewinnen. Denn wer will schon einem Professor vertrauen, der Zeit aufwendet, um einer einfachen Kassiererin juristisch bis in den letzten Winkel des Betriebsverfassungsgesetzes zu verfolgen und ihr die Zukunft ein für allemal zu verbauen?

    Wem ist mit einem solchen Artikel geholfen? Den Juristen, die die Sachlage kennen? Den Arbeitnehmern, die schon gewonnen haben und selbst ja auch nach Riebles Auffassung immer wieder gewinnen würden? Der dümmlichen Arbeitnehmerin? Nein, niemanden ist mit diesem Artikel geholfen, nicht einmal der Anwaltschaft, denn gegen den Anwalt lässt sich nichts unternehmen, selbst so er noch so unfähig gehandelt hat.

    Rieble hat gegen die Form verstoßen und damit unser aller Zeit verschwendet, genau davor wollen uns Umgangsformen bewahren. Höflichkeit und Umgangsformen sind einerseits zwar zeitintensiv, andererseits aber auch effizient, denn durch die wiederholte Einübung und die allgemeine Akzeptanz ihrer Geltung lässt sich auch auf unbekanntem Terrain sicher auftreten und schnell Kommunikation aufbauen. Da Kommunikation stets einem Zweck dient, ist der zeitliche Mehraufwand durch Einhaltung der Form ein gutes Mittel, um angestrebte Ziele schneller zu erreichen, als man sie durch bloß vulgäres Auftreten erreichen könnte.

    Anstatt etwas beizutragen zum Fortschritt der Wissenschaft und z.B. näher auf den von Herrn Thierse und anderem Politpöbel abgesonderten Blödsinn einzugehen, hat Herr Rieble hier nichts besserers mit seiner und der Zeit der Leser anzufangen gewusst, als sie einer dümmlichen Kassiererin zu opfern.

    Von einem Professor erwarte ich deutlich mehr, als so eine vulgäre und populärwissenschaftliche Scheiße.


    kewil sagt: Und ich erwarte langsam deutlich geistvollere Kommentare. Wer nicht mitkommt, soll die Klappe halten oder ich schließe den Kommentarbereich! ich habe genug von dreck allüberall.

  5. Onkel Peter meint:

    @Markus Oliver:
    Danke für diesen ausführlichen Kommentar. Wenn man Herrn Volker Rieble eine Zeit lang beobachten würde, wer weiß was dabei herauskommen täte. Mich dünkt er ist ein gottverdammter Heuchler.

    kewil sagt: nein er kennt sich im Gesetz aus, und das ist wichtig und sonst nichts, und ausserdem hat er was gegen die gottverdammten Linken, die meinen, es sei das Recht eines Arbeitnehmers seine Firma zu bestehlen!

  6. Bernd Kolb meint:

    Info - Gerichtsakten stellen Ströbele als RAF-Helfer dar

    http://www.dernewsticker.de/news.php?id=126071&i=sctqrb

    DTS-Meldung vom 18.07.2009, 09:18 Uhr

  7. Markus Oliver meint:

    Was ich für besonders vulgär halte ist, dass er den vollen Namen der Kassiererin ausschreibt. Natürlich lässt sich der Name leicht herausfinden, aber trotzdem hätte er den Namen doch kürzen können.

    Dieses Verhalten zeigt sehr deutlich, wessen Geistes Kind der Herr Rieble ist und wo seine Erziehung doch deutliche Lücken zeigt.

    Es ist schon eine Unsitte ebenbürdige Gegner bis in den letzten Winkel zu verfolgen, vor allem wenn sie das Spielfeld schon lange verlassen haben. Es aber mit Leuten zu machen, die so ungleich schwächer sind als man selbst, das ist in der Tat eine Verhaltensweise, die denjenigen zur persona non grata, zu einer gesellschaftlichen Unperson macht, deren Gegenwart man nicht akzeptieren kann.

    Bei der Lektüre von Herrn Riebles geistigen Ergüssen werde ich mich zukünftig jedenfalls auf vulgärste Ausfälle und eindimensionale Sichtweisen einstellen, die er aus seiner Froschperspektive heraus ja gerade anderen vorwirft.

    Als ob in der Juristerei nur auf das Kennen der Unterschiede von Schuldverhältnis und hoheitlichem Handeln ankäme. Es ist dermaßen entlarvend… ein Emporkömmling, der glaubt seine begrenzte Sicht der Gesellschaft und der Juristerei (!) als Herrschaftsmittel sei abschließend… schon das Ergebnis, die Gesamtsicht des Aufsatzes hätte ihn doch warnen müssen! Am Ende kann doch nicht das dabei herauskommen, ein Professor widmet sich einer armen, dümmlichen und verlogenen Kassiererin… der eigene Name ist einem dafür doch zu schade! Das macht man doch nicht, man will doch als Professor nicht DAMIT in Verbindung gebracht werden…

    ich kann es wirklich nicht nachvollziehen. Was hat ihn nur dazu bewogen sich als der arbeitsrechtliche Oberlehrer aufzuspielen, der einen dermaßen einfach gelagerten Fall in dieser Tiefe aufbereitet? Bietet das Arbeitsrecht denn sonst nichts mehr an Herausforderungen? Ist das alles? Müssen wir DAFÜR eine eigene Gerichtsbarkeit haben und Professoren bezahlen? Für so einen Quatsch?

    Das sind wohlgemerkt Worte, die ich nur hier äußere. In meiner Familie und meinem Freundeskreis erregt ein solcher Beitrag höchstens hochgezogene Augenbrauen.

    Die gesellschaftliche Unterschicht schließt eben doch auch Hochschullehrer ein, das lehrende Prekariat ist längst Realität. Traurig, aber - bewiesenermaßen - wahr.

    kewil sagt: Du solltest einfach mehr denken, vor du was schreibts, die NJW ist ein Fachblatt für vielleich 2000 Abonnenten, wer liest das schon ausser fachleuten, das ist keine Bildzeitung, die hetzt!

  8. Bernd Kolb meint:

    Info - Redaktion von “Sonntag aktuell” wird geschlossen (einer mehr!)

    Im Südwesten Deutschlands erreichte sie an Wochenenden eine Auflage von 650.000 Exemplaren. Doch bald wird es die Zeitung “Sonntag aktuell” nicht mehr geben. Das Blatt werde zum Jahresende eingestellt.

    http://www.sonntag-aktuell.de

    Man arbeite an einem neuen Produkt, das künftig von Agentur-Dienstleistern gestaltet werden solle. :(

    :) Obwohl das Unternehmen keine Details nennen wollte, kritisierte der Deutsche Journalisten-Verband, die Leser erwarte ein Produkt mit schlechterer journalistischer Qualität. ;-)

  9. Franz meint:

    OT
    Man gönnt sich ja sonst nichts.

    “Das ZDF hat zum ersten Mal aus seinem neuen Nachrichtenstudio in Mainz gesendet. Das 30 Millionen Euro teure Studio gilt nach Angaben des Senders als modernster Newsroom Europas. Die eingesetzte Technik biete ungeahnte Möglichkeiten.”
    http://www.welt.de/fernsehen/article4141785/Neues-ZDF-Nachrichtenstudio-ist-die-gruene-Hoelle.html

  10. Karikaturenclown meint:

    rhetorisch auch sehr gut, sollte man sich bei Gelegenheit aufmerksam zu Gemüte führen!

  11. Karikaturenclown meint:

    @ Markus Oliver

    Danke für die Beiträge!

  12. Crisp meint:

    OT

    Zoff bei der Achse des Guten - Alan Posener rausgemobbt:

    http://hiram7.wordpress.com/2009/07/08/die-achse-der-intoleranz/

  13. Crisp meint:

    Und hier:

    http://www.freitag.de/kultur/0929-posener-achse-des-guten

  14. Karikaturenclown meint:

    @ Markus Oliver

    dem Professor muß man allerdings zugute halten, daß er in der Kassiererin auch einen exemplarischen Fall sah.
    Die Breite mit der er auf ihr Verhalten eingeht, sie Lügnerin, was ja nicht falsch ist, nennt und die volle Namensnennung zeigen aber, daß Markus Olliver mit seinen Einwänden

    Es ist schon eine Unsitte ebenbürdige Gegner bis in den letzten Winkel zu verfolgen, vor allem wenn sie das Spielfeld schon lange verlassen haben. Es aber mit Leuten zu machen, die so ungleich schwächer sind als man selbst, das ist in der Tat eine Verhaltensweise, die denjenigen zur persona non grata, zu einer gesellschaftlichen Unperson macht, deren Gegenwart man nicht akzeptieren kann.

    nicht ganz Unrecht hat. Er müßte sich stattdessen viel mehr mit der Rhetorik von Politikern wie Thierse und anderen befassen!

  15. Karikaturenclown meint:

    @ Crisp

    Posener dachte wohl, daß er all jene, die nicht seiner Meinung waren, auf ewig faschismuskeulen kann und die Gekeulten ihn dann dennoch noch mögen.

  16. Roland meint:

    Posener schreibt nicht mehr bei der Achse des Guten ? Sehr gut, das kann der Qualität dort nur gut tun !

  17. kewil meint:

    Darum geht es bei dieser prekären Emmely und sonst nichts! Die Kuh soll wegen sozialer Gerechtigkeit die Firma beklauen dürfen, denn so sieht es aus:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article4144197/Deutsche-finden-die-Bundesrepublik-ungerecht.html

  18. Skandalos meint:

    Wat ein Bahei um eine bekloppte Kuh. Und was für ein Schaden für den Steuerzahler!

  19. Malte Dextroso meint:

    @ Markus Oliver 18.07.2009 um 11:48

    “Was hat ihn nur dazu bewogen sich als der arbeitsrechtliche Oberlehrer aufzuspielen, der einen dermaßen einfach gelagerten Fall in dieser Tiefe aufbereitet?”

    Offensichtlich der Umstand, daß er einer der kompetentesten “Oberlehrer” auf dem Gebiet ist und daß der Fall, wie deutlich an Deinem Kommentar zu sehen, in der korrekten Wahrnehmung eben nicht “dermaßen einfach gelagert” ist. Und das selbst, nachdem die Zusammenhänge und vor allem die von Empörten wie Dir unverstandenen Nicht-Zusammenhänge glasklar eingeordnet wurden.

    Die Herausforderung besteht nicht darin, einen juristisch klaren Fall weiter juristisch durchzukauen und infragezustellen, sondern die verbreitete, vollständig rechtsstaatsinkompatible Dummenrhetorik bloßzustellen. Daß dies zunächst in einer juristischen Fachpublikation geschieht, könnte auch mit der nahe null liegenden Chance zu tun haben, fachlich fundierte Aussagen von gesellschaftlicher Bedeutung im sozialdemokratisierten Mainstream überhaupt noch unterzubringen. Es zeigt sich ja, daß es ein guter Anfang war, denn der Artikel macht offensichtlich seinen Weg (wie auch immer).

    Unbezahlbar ist so ein Beitrag schon dadurch, daß der Autor an einem bestens dokumentierten Beispiel die hierzulande zum Standard gewordenen Verblödungsmechanismen zerpflückt, ohne sich mit unangebrachten moralistischen Scheinargumenten aufzuhalten (er entlarvt sie ja gerade).

  20. jhunyadi meint:

    Zunächst einmal möchte ich den Beitrag des Herrn Markus Oliver auseinandernehmen. Es stehen viele Dinge drin, die mich hochgradig zur Weißglut treiben.

    “1. Die Arbeitnehmerin hat sich hier in einer Situation gewehrt, in der ihr Hartz IV drohte. Sie hatte weder die Bildung noch die Möglichkeiten dem Arbeitgeber ernsthaft etwas entgegenzusetzen. Wer will es ihr da verübeln, dass sie aus ihrer Laiensicht und aus der Angst heraus zu Mitteln gegriffen hat, derer sich ein Herr Rieble in der Sicherheit seiner C-Besoldung niemals wird bedienen müssen?”

    Herr Oliver scheint hier vergessen zu haben, dass Barbara Emme den Vorfall einzig und allein selbst zu verantworten hat. Und es war auch kein Flüchtigkeitsfehler, sondern ein bewusster und gewollter Verstoß gegen ihre Pflichten. Pflichten, über die ein ehrlicher Arbeitnehmer im Übrigen gar nicht groß nachdenken muss - er oder sie hält sich dran und fertig. Das ist Routine, genauso wie ich als Autofahrer an einer roten Ampel halte, besonders wenn da auch noch jemand rübergeht - auch da muss ich nicht nachdenken, ob ich halte oder nicht.

    “Sicher, sie hat gelogen… der Vorwurf, sie sei deshalb eine notorische Lügnerin ist indes zu hart. Es ist in gleichem Maße überzogen, wie man Herrn Rieble nicht einen Parasiten nennen darf, nur weil er seine C-Besoldung auch ohne jede Leistung jeden Monat bekommt.”

    Selten so einen Müll gelesen, kein Universitätsprofessor bekommt seine Besoldung ohne jede Gegenleistung. Zumindest eine Gegenleistung von Rieble liegt im Übrigen vor, nämlich sein Artikel aus der NJW!

    “2. Herr Rieble stellt selbst fest, dass die gute Frau es zukünftig sehr schwer haben dürfte eine Arbeitsstelle zu finden…Liberal im Sinne eines aufgeklärten Bürgertums ist das nicht mehr.”

    Daran ist “die gute Frau” allein selbst schuld, und “Liberal im Sinne eines aufgeklärten Bürgertums” ist unsere Justiz schon längst. Mit der Folge, dass sich Scharen von Kriminellen nur noch darüber kaputt lachen.

    “3. Ich mag Herrn Rieble für diesen Text nicht wirklich angreifen, denn er ist inhaltlich wahr (Anmerkung: Genau so ist es!!!). Der Beitrag ist allerdings auch ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht jede Wahrheit auch aussprechen muss und sollte.”

    Es dürfte Herrn Markus Oliver und vielen Lesern von Kewil und P.I. bekannt sein, dass viele Wahrheiten in Deutschland nicht mehr ausgesprochen werden dürfen und - wenn es nach den MSM geht - auch nicht ausgesprochen sollen. So etwas nennt man umgangssprachlich “politisch korrekt” oder altertümlich “volkspädagogisch erwünscht”. Beispiele dafür gibt es tausendfach, ich empfehle als Lektüre einfach mal die Seite http://www.pi-news.net/

    “Vertrauen lässt sich durch ein solch stilloses Nachtreten nicht gewinnen. Denn wer will schon einem Professor vertrauen, der Zeit aufwendet, um einer einfachen Kassiererin juristisch bis in den letzten Winkel des Betriebsverfassungsgesetzes zu verfolgen und ihr die Zukunft ein für allemal zu verbauen?”

    Marcus Oliver verwechselt ein weiteres Mal Ursache und Wirkung. Barbara Emme wurde entlassen, weil sie das Vertrauen ihres Arbeitsgebers in ihre Ehrlichkeit und ZUverlässigkeit schuldhaft zerstört hat. Und die Zukunft hat sie sich ausschließlich selbst verbaut, es hätte eine einfache, unauffällige Kündigung wegen Arbeitsmangel sein können, mit einem evtl. noch guten Zeugnis, mit dem sie sich überall hätte bewerben können. Es war BARBARA EMME SELBST, die an die Öffentlichkeit gegangen ist!

    Vertrauen hat für mich AUSSCHLIESSLICH etwas damit zu tun, dass ich Fakten erfahre und beim Namen nennen darf. Ich wünsche FAKTEN, und sonst nichts. Ich verlange das Recht, diese FAKTEN auch AUSZUSPRECHEN, auch wenn es anderen nicht gefällt. Zum Beispiel will ich jemanden, der nach heutigen Massstäben ein Kinderschänder wäre, auch Kinderschänder nennen dürfen. Und vor einem Professor, der solch glasklare Folgerungen zu Papier bringt, ziehe ich den Hut!

    Der Rest des Artikel von Markus Oliver ist Gefasel, auf den im Einzelnen einzugehen sich nicht lohnt.

    Der Artikel ist brilliant, bis auf einen winzigen Satzteil. Den Kommentar habe ich bereits gepostet, möchte ihn aber hier noch einmal anschließen:

    “sondern ein Beleg dafür, dass die Bürger ihre (!) Justiz nicht verstehen. ”

    Nun, so würde ich es nicht formulieren. Fälle, in denen die Bürger ihre Justiz nicht mehr verstehen, gibt es zwar massenweise, aber in anderer Hinsicht. Zum Beispiel den hier:

    http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1147483-1-10/justizskandal-fast-4-jahre-knast-fuer-notwehr

    Es ist vielmehr ein Beleg dafür, dass gutmenschliches Denken - Schuld hat immer das Opfer, also der Bestohlene oder Betrogene, speziell, wenn es sich dabei noch um einen ganzen Konzern handelt - jede juristische Kausalität (Ursache-Wirkung) ersetzen soll. Die Kassiererin war nicht nur abgrundtief dämlich - sie hat viele Jahre dort gearbeitet, hatte einen sicheren und nicht allzu anstrengenden Job, sie kannte die Regeln und sie hat bewusst und gewollt dagegen verstoßen, für 1,30€(!!!) - sie war auch noch eine miese und verlogene Ratte.

    Sie sollte in die SPD eintreten, dort kann man sowas gebrauchen! Obwohl, die CDU wäre auch ganz gut geeignet.

  21. kewil meint:

    2 gute Kommentare

  22. Markus Oliver meint:

    Holt noch ein paar Leute mehr und versucht Euch nur noch ein wenig an mir, vielleicht ja auch noch zusätzlich zur Abwechslung ein paar Juristen? Ich antworte Euch dann allen zusammen, sonst ist es nicht fair und ausgeglichen, Ihr alleine seid mir nämlich nicht gewachsen.

    Habt keine Scheu und lasst Euch ruhig Zeit! Ich werde den ganzen Tag abwarten, weil ich eh noch genug zu tun habe und bügele Euch erst heute abend ab.

  23. jhunyadi meint:

    Ach ja, auf diesen kleinen Absatz muss ich unbedingt auch noch mal draufhauen. Markus Oliver schreibt nämlich:

    “1. Die Arbeitnehmerin hat sich hier in einer Situation gewehrt…”

    Mit dem Ausdruck “sich wehren” suggeriere ich, dass sich jemand im Recht befindet. Nur wer sich im Recht befindet, kann “sich wehren”. Es kann sich also ein Bestohlener gegen den Dieb wehren, ein Opfer gegen einen Räuber etc. Der Ausdruck “sich wehren” steht aber niemals dem Straftäter gegen das Opfer zu. Es kann sich also niemals ein Räuber gegen das Opfer “wehren”, das sein Eigentum wieder zurück haben will. Oder ein Betrüger oder Dieb gegen den Betrogenen oder Bestohlenen. Ein Krimineller kann sich höchstens “wehren”, wenn er von seinem Opfer über die Rückgabe hinaus UNGERECHTFERTIGT in Gefahr gebracht wird, wenn also z.B. ein Räuber vom Opfer niedergeschlagen wird, das Opfer erkennt und genau weiß, dass von dem Räuber keine Gefahr mehr ausgeht und dennoch weiter auf den schon am Boden liegenden Räuber einprügelt - NUR DANN kann auch ein Krimineller “sich wehren”.

    Eine solche Situation war hier aber definitiv nicht gegeben, insbesondere war auch Barbara Emme nicht etwa zuvor das Opfer einer kriminellen Intrige ihres Arbeitgebers geworden. Marcus Oliver hat darum ganz fein rhetorisch die Fakten verdreht. Was heute dauernd gemacht wird, deswegen verwende ich hier auch einige Zeit auf diesen Beitrag.

  24. Freewheelin meint:

    Heute Abend erst?

  25. jhunyadi meint:

    Ich muss mich oben verbessern, ich habe geschrieben “…das Opfer erkennt und genau weiß, dass von dem Räuber keine Gefahr mehr ausgeht und dennoch…”

    Der Räuber kann sich auch “wehren”, wenn das Opfer in der Hitze des Gefechts nicht erkennt, dass er gewillt ist, dem Opfer das Eigentum zurückzugeben. Allerdings nur, wenn er keine andere Möglichkeit (z.B. Beute fallen lassen und Flucht) mehr hat.

    Es handelt sich allerdings nicht um eine juristische Analyse, sondern um eine Klarstellung des allgemeinen Sprachgebrauchs.

  26. gg8878 meint:

    @ Bernd Kolb: Der Sachverhalt ist uralt und seit langem bekannt. Bereits 1977, wenige Wochen nach der Entführung Hanns Martin Schleyers, gab es eine große Titelgeschichte des SPIEGEL über die Anwälte der RAF, die zum Großteil entweder politische Sympathisanten oder handfeste Unterstützer des Terrors waren. Einer von ihnen war bekanntlich Ströbele, über den es in dieser Geschichte

    http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=40736263&top=SPIEGEL

    u.a. heißt:

    Unter Anklage stehen außer Haag, immer wegen des gleichen Vorwurfs der Unterstützung, der Hamburger Kurt Groenewold. der Berliner Hans-Christian Ströbele und der Stuttgarter Klaus Croissant, über dessen Auslieferung Paris in dieser Woche entscheiden will. Verurteilt wurden bislang nur Mahler (14 Jahre) und Becker (viereinhalb Jahre).

    Vor allem der heimliche Nachrichtenaustausch zwischen inhaftierten Terroristen und Gesinnungsgenossen draußen geht nach Meinung von Fahndern des Bundeskriminalamts (BKA) wesentlich auf das Konto von Anwälten.

    (…)

    Sowenig wie solche Äußerungen läßt sich auch jenes Kommunikationssystem zwischen den Häftlingen und Verteidigern mit der Aufgabenstellung für einen Rechtsanwalt in Einklang bringen, das im Sommer 1973 aufgebaut wurde. Damals, unter dem 16. Juni, schrieb Anwalt Ströbele in einem später bei Zellendurchsuchungen aufgefundenen Rundbrief: “Liebe Genossen. Ziemlich fertig bin ich von der Reise zurück. Baader, Proll, Meins, Müller besucht … großes neues Projekt, das Arbeit für alle für Monate und Jahre bringt: Info-Zentrale in HH und Erstellung von Analysen und konkrete Gruppenschulung.”

    In einem bereits drei Tage zuvor verfaßten Zellenzirkular stand die Aufgabenstellung noch genauer umschrieben: “Kontakt/Schaltstelle zur Information für alle Gefangenen und zwischen allen Anwaltsbüros. In der Eigenschaft dann natürlich nat. auch funktional für die Komitees etc. Es funktioniert nach einem Sammel- und Verteilersystem, nach Verteilerschlüssel, sowohl was die Information von draußen nach drinnen wie von drin nach draußen + drin betrifft.”

    (…)

    Als anwaltliche Verbindungsleute dienten namentlich die mittlerweile angeklagten Croissant, Groenewold und Ströbele. Ihre strafrechtliche Verantwortung steht dahin — in jedem Fall aber haben sie und hilfreiche Kollegen schon wegen dieser hintergründigen Mittlerfunktion das Helfer-Image politischer Strafverteidiger weitgehend zu vertreten.

    Bereits als bloße Briefträger terroristischer Botschaften, als Umschlagplatz für gefährliches Gedankengut, haben die Verteidiger ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Kanzleien mißbraucht. Häufig genug diente das Info darüber hinaus Verteidigern auch als Forum für eigene Nachrichten. So schrieb etwa Croissant an Groenewold: “Kurt — die Schweine holen wohl demnächst zum Schlag aus. Bitte gleich ins Info. Kl.”

    Ich bin gestern auf diese Geschichte gestoßen, weil meiner Meinung nach alles in Bezug auf die RAF auch für heute noch sehr interessant ist, gerade wenn man berücksichtigt, dass sehr viele Leute aus diesem Umfeld trotz oder wegen ihrer Rolle in diesem Zusammenhang später noch in höchste Ämter gelangst sind, ob das nun Schröder (bekanntlich hat er u.a. Mahler verteidigt), Fischer, Schily, Ströbele oder Rupert Von Plottnitz waren, der später bekanntlich hessicher Justizminister geworden ist. Speziell dessen Äußerungen über die sozial-liberal regierte, demokratische BRD des Jahres 1977 sind einfach unglaublich.

  27. gg8878 meint:

    Ich will damit natürlich nicht die Rolle eines Ströbele verharmlosen, ganz im Gegenteil. Dieses Info-System war entscheidend für die “Bearbeitung” von Abweichlern in den Hungerstreiks, die ständige Zirkulation von interessanten Büchern und Artikel zum Thema Terrorismus/-bekämpfung, schließlich die Restrukturierung der nach den Festnahmen 1972 und 1974 jeweils praktisch toten RAF, für die Diskussionen zwischen Inhaftierten und im Untergrund operierenden Terroristen.

    Organisiert hat all dies, jedenfalls in den frühen Jahren, Ströbele. Er war weit mehr als nur ein normaler, linker Strafverteidiger. Er konnte damals schon so wenig mit demokratisch gefällten Mehrheitsentscheidungen anfangen wie heute. Er ist ja bekanntlich auch später immer wieder als Waffensammler für allerlei angebliche Befreiungsbewegungen aufgefallen.

    kewil sagt: Die Pistole für Bader kam auch nicht mit dem Fallschirm. Und den Schily nicht vergessen. Der hat auch schmutzige Hände, deshalb wurde er dann Minister!

  28. Kalif2.0 meint:

    Beitrag ist ein wahrer Lesegenuß…

    die Kommentare wie immer halt bei mini-Formularen semi-interessant. Auch zu lang.

  29. jhunyadi meint:

    Sorry, Kewil, aber Schily war nicht Justizminister, sondern Innenminister. Und trotz seiner Vergangenheit ein weit besserer als Schäuble. Ich weiß, dass hat bei Schäuble nicht viel zu sagen, aber dennoch:

    “1999 machte er mit der Feststellung auf sich aufmerksam, nur drei Prozent der etwa 100.000 Menschen, die jährlich nach Deutschland wollten, seien „asylwürdig“, 97 Prozent seien hingegen Wirtschaftsflüchtlinge. Das bisherige Asylrecht sei daher zu überprüfen.” (Wikipedia)

    Auch sein Verhalten m Falle der Islamisten Khaled el-Masri und Murat Kurnaz imponierte mir sehr.

    http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EF7F5B6142F3B4DCFBD66FD43C9794D7E~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html

  30. Nachdenklich meint:

    @Markus Oliver

    Wenn Sie die Antwort eines Juristen wünschen:

    Der Beitrag von Rieble ist hervorragend. Und jeder der die NJW (und die JuS) regelmäßig liest, weiß, dass die Diktatur der political correctness dort noch keinen Einzug gehalten hat. Gleiches gilt (fast uneingeschränkt) auch für die ZRP. Dies liegt wesentlich in den Persönlichkeiten der Herausgeber begründet.

    In diesen Zeitschriften ist oftmals auch eine durchaus deutliche Sprache zu finden. Erinnert sei insofern z.B. an Adomeits Ausführungen zur PC (Titel: “Political Correctness - Jetzt Rechtspflicht), an Brauns Ausführungen zum AGG (Titel: “Übrigens - Deutschland wird wieder totalitär”) oder an Säckers Ausführungen zum gleichen Thema (Titel: “Die Tugendrepublik der neuen Jakobiner”). Formulierungen wie sie sich in diesen Beiträgen finden traut sich mit Sicherheit kein “Journalist” der MSN. Gleiches gilt für eine Vielzahl an anderen Beiträgen, deren Aufzählung den Kommentarbereich sprengen würde.

    Es ist gut und wichtig, dass wir bei den Juristen - auch und gerade wegen solcher Beiträge - immer noch eine Vielzahl (vielleicht sogar Mehrzahl) an Gleichgesinnten finden. Sicherlich hat Kevil Recht, dass die NJW nur wenige lesen (aber erheblich mehr als 2.000!). Aber es ist eine sehr wichtige und einflussreiche Gruppe.

    Zum konkreten Beitrag kurz folgendes: Man kann ihn nur verstehen, wenn man die Auseinandersetzungen zwischen den juristischen Lagern im Arbeitsrecht kennt. Das war eine volle Breitseite gegen die Gewerkschaftslobby - und sie saß! Ich bin in diesem Bereich aktiv und kenne auch die Reaktion der Gegenseite.

    Ich freue mich schon auf den nächsten Juristentag. Der Beitrag von Rieble wird sich spätestens dort auszahlen. Denn für die geplante Kampagne der Gewerkschaften zur Aufweichung des Kündigungsrechts, konkret des § 626 BGB, wird sich dort nunmehr sicherlich keine Mehrheit mehr finden.

  31. Stasiaustreiber meint:

    Sehr lesenswert…
    Mein dank für heute abend 20.05 Uhr BR 2 Hörersendung.
    “Bitte nicht schießen”, das neue Solo des österreichischen “Stier”-Preisträgers ist voller Überraschungen.

  32. Markus Oliver meint:

    So… war das schon alles? Freiwillige vor! Es macht sonst keinen Spaß, ich werde nicht richtig warm.

    @ Nachdenklich: Sieht so ein hervorragender Beitrag aus? Ist das Ihr Ernst? Da beklaut eine Kassiererin ihren Arbeitgeber, wird dafür entlassen, macht ein wenig Medienrummel, verteidigt sich “unsauber” und…. ja was eigentlich?

    Das war dann schon alles, oder?

    Ein ganz gewöhnlicher Vorgang, wie er täglich vorkommt, ohne jeden besonderen juristischen Anspruch. Ist der wissenschaftliche Anspruch mittlerweile so tief gesunken? Ist das wirklich alles, was man erwartet?

    Das kann doch nicht der Ernst sein. Ein Scherz und dazu kein besonders lustiger.

    Der Juristentag wird in Bezug auf das Arbeitsrecht jedenfalls nicht wegen dieses Aufsatzes einen anderen Verlauf nehmen, wer das glaubt, ist naiv. Die Gesetzesänderungen sind doch nicht von so einem Blödsinn abhängig.

    Ich kann mir sogar vorstellen, dass sich der Reible mit diesem Vulgäraufsatz nicht wirklich einen Gefallen getan hat. Er hätte vielleicht mal darüber nachdenken sollen, warum das Gericht sich zurückgehalten hat und ob das nicht so oder so angebracht wäre, da ja der Gericht den Vorteil der mündlichen Verhandlung auf seiner Seite hat.

    Die Ausführungen von jhunyadi sei entgegenzuhalten, dass vor Gericht jeden Tag gelogen wird. Es lässt sich auch keine Regel aufstellen, dass nur der im Recht wäre, sich verteidigen dürfe. Er hat den Unsinn ja schon selbst zurückgenommen, ich möchte trotzdem nochmal anmerken, dass Ansprüche durchaus begründet aber nicht durchsetzbar sein können, z.B. wegen Verjährung.

  33. Nachdenklich meint:

    @Markus Oliver

    An dem Tag an dem sich Ihre fachliche Kompetenz Ihrer Arroganz annähert werde ich Sie als neuen “Jura-Papst” bezeichnen. An diesem Tag werden aber wohl auch Kröten fliegen können.

    Entschuldigen Sie die etwas harten Worte (oder auch nicht) aber allmählich nerven Ihre unfundierte Besserwisserei und Ihre arrogante Art. Nicht-Juristen mögen Ihre Ausführungen möglicherweise ernst nehmen. Juristen - zumal aus dem wissenschaftlichen Bereich - lächeln bestenfalls.

    Und wenn Sie mir bezüglich der Wirkung von Riebles Aufsatz Naivität vorwerfen, so zeigt dies nur, dass Sie keine Ahnung über den Ablauf und die “Vorbereitung” des Juristentages haben.

    Der von Rieble (auseinandergenommene) Fall sollte von Seiten der Gewerkschaftsjuristen als “Aufhänger” am Juristentag genutzt werden, um bestimmte Ziele medienwirksam durchzusetzen. Das dürfte sich erledigt haben :-)

  34. ProRatio81 meint:

    Ich behaupte mal, wer seinen Arbeitgeber wegen läppischen 1,30 Euro bestiehlt tut dies nicht des Geldes wegen. Vermutlich hat Emmely sich von ihrem Arbeitgeber schlecht behandelt gefühlt, und wollte das ihr vermeintlich geschehene Unrecht auf diesem Weg kompensieren. Hand aufs Herz, wer möchte denn nicht bei seiner Steuererklärung alle Mittel, bis zum Rande der Legalität, und vielleicht sogar darüber hinaus, ausschöpfen, um dem Staat nicht einen Cent zuviel zu geben, weil es einen ankotzt, für welchen Müll das hart erarbeitete Geld aus dem Fenster geworfen wird?

    Insofern kann ich mich schon in Emmelys Lage versetzen, aber jetzt kommt der entscheidene Punkt: Wer sich erwischen lässt sollte auch ohne Gejammer die Konsequenzen tragen. Die Doppelmoral der Linken wird besonders deutlich, wenn man die causa Zumwinckel mit Emmely vergleicht:

    Gegen Zumwinckel fand eine regelrechte Medienhetze statt. Man hatte endlich den Prototypen des raffgierigen Managers und das musste ausgiebig zelebriert werden. Keine Strafe konnte scheinbar hart genug sein. Am liebsten hätte man ihn komplett enteignet und öffentlich hingerichtet. Emmely hingegen hat die Presse und Linke hinter sich.

    Ist der Diebstahl von 1,30 Euro moralisch nun weniger verwerflich, als der von ein paar Millionen (oder wieviel es auch immer gewesen sind) ? Die 1,30 Euro tun Emmelys Arbeitgeber genauso weh, wie die Millionen einem Staat, der Milliarden in ein marodes Finanzsystem pumpt und im höheren Sinne insolvent ist. In gewissem Sinne ist Emmelys Tat sogar noch verabscheuungswürdiger. Wozu ist eine Person im Stande, die bereits für 1,30 Euro straffällig wird? Verkauft sie für ein paar Euro mehr auch Gewerkschaftsinteressen?

  35. Markus Oliver meint:

    So richtig viel fachliches habe ich von Ihnen bislang nicht zu lesen bekommen. Außer der Tatsache, dass Sie einen sich mit einem Allerweltsfall befassenden Aufsatz als hervorragend bezeichnet haben.

    Ich frage Sie daher nochmal: Wo ist der wissenschaftliche (oder meintetwegen auch nur arbeitsrechtliche) Gehalt in diesem Aufsatz? Bitte wo?

    Es handelt sich dabei lediglich um eine schnöde Aneinanderreihung von Tatsachen, wie man sie wirklich jeden Tag in jedem Arbeitsgericht Deutschlands feststellen kann. Die einzige Besonderheit ist der mediale Rummel.

    Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass

    1. Auf dem Juristentag ein solch belangloser Fall eine Rolle spielen würde?
    2. Selbst wenn dieser Fall eine Rolle spielen sollte, sich die Gegenseite dann von dermaßen schlichten Begründungen davon abhalten lassen würde ihn zu verwenden?
    3. Die Gegenseit sich jetzt auf Herrn Reible einschießen muss? Dann haben Sie den Aufsatz nicht richtig gelesen. Er selbst schrieb nämlich, dass selbst das Gericht die Lügen der Frau vornehm zurückhaltend ausgedrückt hätte. Das Gericht tat das in vollem Bewusstsein der Umstände und bedarf auch keines Herrn Reibles, um auf deren Lügen aufmerksam zu werden. Wenn das Gericht sich allerdings dafür entschieden hat, die Frau zu schonen, dann ist es ein Affront jetzt dermaßen direkt und unverschämt diese Fakten “hervorzuziehen”. Das wird eine Retourkutsche des Bundesarbeitsgerichts geben, darauf kann er sich schon einmal einrichten.

  36. Nachdenklich meint:

    @Markus Oliver

    Wissenschaftlichkeit hat formale und inhaltliche Kriterien. Bleibt man bei den inhaltlichen (die formalen werden Sie vorliegend wohl kaum bestreiten wollen), so liegt das Wesenselement der Wissenschaftlichkeit im Erkenntnisgewinn. Dieser ist vorliegend durch die Sachverhaltsanalyse gegeben.

    Darauf kommt es aber nicht an. Denn Sie übersehen zwei wesentliche Dinge:

    1. Die NJW ist mittlerweile eine “Praktikerzeitschrift”, die sich insbesondere an die Anwaltschaft richtet. Wissenschaftliche Beiträge finden sich hier nur nur noch vereinzelt. Sie hat aber innerhalb der Gruppe der Juristen eine erhebliche “Breitenwirkung” weil sie trotz ihrer Ausrichtung von nahezu allen juristischen Ständen - vom Feld-, Wald- Wiesenanwalt bis zum Hochschullehrer - gelesen wird.

    Als Medium für “klassisch” wissenschaftliche Abhandlungen im arbeitsrechtlichen Bereich hat sich die RdA - mit bestimmten Einschränkungen auch die NZA - etabliert. Daneben gibt es eine Vielzahl kleiner arbeitsrechtlicher Publikationen, die auf eine rein wissenschaftliche Leserschaft ausgerichtet sind.

    2. Der von Ihnen durchgängig als Herr “Reible” bezeichnete Kollege heißt Rieble. Wenn Sie anderen vorwerfen den Aufsatz nicht richtig gelesen zu haben, sollten Sie zumindest den Namen des Verfassers richtig schreiben. Offensichtlich ist er Ihnen nicht einmal bekannt! Peinlich, peinlich - denn Herr Kollege Rieble ist im arbeitsrechtlichen Bereich durchaus einer der “ganz großen”.

    Und nebenbei: Eine “Retourkutsche” des BAG wird es nicht geben. Bei den Kollegen dort hat der Beitrag erhebliche Erheiterung ausgelöst. Das weiß ich aus erster Hand. Übrigens schon deshalb, weil sich die Angriffe letztlich gegen die ständige Rechtsprechung des BAGs richteten. Auch das hat Rieble in dem Beitrag ausgeführt (lesen!).

    Und zum Juristentag: Einfach einmal teilnehmen. Sie werden erstaunt sein! Und vielleicht gelingt es Ihnen eines Tages sogar in einen der “inneren Kreise” (je nach Themengebiet) vorzudringen, wo die rechtspolitischen Leitlinien vorbereitet werden.

  37. VWerx meint:

    Ich habe den Artikel von Herrn Rieble gelesen - ebenso das Urteil. Letzteres ist denen, die hier “zur Person Rieble” kommentieren, unbedingt zu empfehlen. Die Erläuterung des Urteils ist inhaltlich hervorrangend gelungen, insbesondere hat Herr Rieble den “Subtext” der Entscheidungsgründe sehr klar pointiert. Es geht ihm - und nach Lektüre des Urteils wird dies jedem klar sein- nicht um die öffentliche Demontage von “Emmely”. Man mag sich erinnern, wer da und wann die Öffentlichkeit gesucht hat - eine “Sternstunde” bei “Kerner” war die Krönung des Ganzen.

    Interessant an dem Fall “Emmely” ist gerade nicht das Thema “Verdachtskündigung”, sondern die anwaltliche Strategie und das Prozessverhalten wie auch das außerprozessuale Verhalten der Arbeitnehmerin Barbara E. im Zusammenhang mit der Kündigung. Hat es den Verfahrensausgang beeinflusst ? Nach Lektüre des Urteils wird einem die Antwort sehr deutlich. Und dass ist das eigentliche Thema nach dem Fall “Emmely” - mit welchen Anwaltsstrategien ist ein Arbeitnehmer im Prozess gut beraten ? Ein Auftritt bei “Kerner” gehört sicher nicht dazu; ständig wechselnder Prozessvortrag ebensowenig.

    Und schließlich zum Fazit des Artikels: eine unangenehme Wahrheit. Die Kluft zwischen Justiz und Bürger nimmt zu. Daran gilt es, zu arbeiten. In der Pflicht steht die Gesellschaft. In der Pflicht stehen die Medien. In der Pflicht steht die Politik. Und auch Herr Rieble, im Rahmen seines Lehrauftrags. Darüber hinaus, sollte ihn der Schuh so drücken, wie er es in seinem Artikel beschreibt. Die Jurisprudenz darf sich nicht im Elfenbeinturm verschanzen.

  38. kewil meint:

    Könntest Du den Link reinstellen. Wäre gut. Danke!

  39. VWerx meint:

    gerne, zB hier:

    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090028314&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

  40. Readers Edition » Konzertiertes Kesseltreiben meint:

    […] Am Ende seines Artikels in der NJW klärt Professor Volker Rieble uns in Fettdruck (wirklich!) über seine wahren Motive auf: […]

  41. sowieso meint:

    Man sollte mal die 30 Jahre Betriebszugehoerigkeit und den Sachwert vergleichen

    Nur Neusprech Menschen habe eine Kultur die keine 5 Jahre weit zurueckreicht.

    Ausserdem wird mit diesen trivialprozessen der Boden fuer die leichtere Ent-

    sorgung von alten Arbeitsverhältnissen gelegt…..ein Euro rechnet sich wohl

    Privatrechtlich mehr.

    Das die geier der Rechtsverdreher schon immer ein X fuer ein U verklausulieren

    duerfte ja allen bekannt sein.

    Wie war das nochmal im Volksmund…Die kleinen Fische und die grossen Fische

    Was ist der Mensch bei all dem Juristischem Tuhowabohu eigentlich im Kern

    als singulares Wesen eigentlich noch wert………und die geier schlagen sich die

    Bäuche an den Instanzen voll…..na dann

    Schoenen Tod noch

  42. Fact - Fiction » Blog Archive » SPD will Diebstahl am Arbeitsplatz legalisieren! meint:

    […] müßte nicht nur die ganze SPD lebenslang in den Knast! Zur armen Emmely, alias Barbara Emme, siehe hier! Zu welchen Auswüchsen manche Arbeitsrichter sich heute schon versteigen, siehe […]

  43. Jiyuu meint:

    Tja, 30 Jahre Betriebszugehoerigkeit erziehen einen halt nicht automatisch dazu, auch mal zu den eigenen Fehlern zu stehen. Aber das ist halt menschlich: solange nichts auf dem Spiel steht, kann man gern ein guter Mensch sein.

    Ich finde aber, dass die Verdachtskuendigung trotzdem bedrohlich sein kann. Genauso, wie es weniger korrekte Arbeitnehmer gibt, gibt es auch weniger korrekte Arbeitgeber. Da muss dann halt im Zweifelsfalle ein Gericht entscheiden. Das ist hier ja auch geschehen. Ich hatte vorher nur aus dem MSM von diesem Fall erfahren und war infolge der bekannten Parteilichkeit vieler Medien in solchen Faellen unaufgeklaert. Aber jetzt verstehe ich die Urteile.

    Das Fatale ist, dass Seiten wie PI in ihren Schleppnetzen neben den kleinen PC-Fischchen mitunter auch Delphine einfangen.
    http://www.pi-news.net/2009/12/duesseldorf-firma-muss-dieb-wieder-einstellen/
    So ein Fall ist dieser nun auch. Man sollte immer vorsichtig sein. Kewil hatte, wie so oft, hier den richtigen Riecher oder den richtigen Standpunkt.

    Was ist eigentlich aus dem Moslem geworden, der bei der staedtischen Muellabfuhr arbeitete und wegen der Entnahme eines weggeworfenen Kinderbettes gefeuert wurde?

  44. Eigentlich ein Kewil-Fan meint:

    Zu den Hauptarbeitsmethoden der Justiz gehören Lügen, Aktenvernichtung und Urkundenfälschung. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Und im Internet finden sich Beispiele zuhauf.
    Was hat der Ehrenmann Rieble dazu zu sagen?
    Eben.

    Allein im Zuge der Mannichl-Posse hat die saubere Justiz 4 (in Worten: vier) Menschen durch ein Verbrechen gem. § 239 StGB (Freiheitsberaubung) geschädigt.
    Was hat Ehrenmann Rieble dazu zu sagen?
    Eben.

    Die Vorgänge im Sachsensumpf spotten jeder Beschreibung. Was da abgeht hat wenig zu tun mit Recht – aber viel mit Willkür.
    Was hat Ehrenmann Rieble dazu zu sagen?
    Eben.

    Wie meinen, das ist nicht das Thema?
    Genau, das ist nicht sein Thema.
    Nach oben katzbuckeln und nach unten treten – das ist sein Thema!
    Mit den Mächtigen oder auch nur Leuten, die durch vernehmliches Grummeln seine Pfründe einschränken könnten, mit denen legt sich dieser Ehrenmann nicht an. Auch dann nicht, wenn deren Machenschaften zum Himmel stinken.

    Aber er hat immerhin Zeit genug, um mal so richtig ausführlich auf einer schon am Boden zerstörten (vermutlich unsympathischen) Angehörigen der Unterschicht herumzutrampeln.
    Mit Kanonen auf Spatzen? Nicht doch, viel zu riskant. Unser Ehrenmann geht auf Nummer sicher, der nimmt gleich noch Maschinengewehr, Granatwerfer Kanonen, Raketen, Panzer …
    Sehr mutig, oder um dem Zeitgeist zu frönen: sehr couragiert!

    Genauso couragiert wie in einer Juristenzeitung eine widerliche „Die Justiz macht immer alles richtig“-Eloge abzulassen.
    Doch, doch, das ist couragiert. Das traut sich nicht jeder. Wer auch nur einen Hauch Anstand besitzt, traut sich das nicht, so ein Geschleime.

    Am besten seine Einlassung, dass die Bürger die Justiz nicht verstehen läge nicht an der Justiz. Selten so gelacht.
    So was kann der wirklich nur jemand einreden, der noch nie einen Gerichtssprecher („… nach reiflicher Überlegung …“) im Fernsehen gesehen oder gar selbst einen Schriftsatz (diese inhaltslosen Zweizeiler) dieser sympathischen Behörde in den Händen hatte.

    +

    Kewil, ich lese Dein Blog gern und regelmäßig. Das linke Dreckspack kotzt mich genauso an. Aber muss man deshalb Radikalopportunisten der Riedle-Klasse ein Podium geben?

  45. Markus Oliver meint:

    Das war dann wohl heute die Retourkutsche.

Ihr Kommentar hier