Chrestomathia Erdoganica (7) - Intervention des Generalstaatsanwalts

6.06.2008

Am 14. März 2008 reichte der höchste Staatsanwalt der Türkei, der Generalstaatsanwalt der Republik am Kassationshof Abdurrahman Yalçinkaya, einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP verbunden mit einem Antrag auf Verbot parteipolitischer Tätigkeit für 71 AKP-Politiker, darunter Staatspräsident Abdullah Gül, Ministerpräsident Erdogan und der ehemalige Parlamentspräsident Bülent Arinç, ein.

In seiner 162-seitigen Anklageschrift versucht der Generalstaatsanwalt anhand einer Dokumentation von Aktivitäten und Zitaten von AKP-Politikern nachzuweisen, daß die AKP mit ihrer Politik die Umwandlung der türkischen Republik in einen islamischen Schariastaat betreibe. Im folgenden bringe ich Zitate aus der Anklageschrift, wie sie die Hürriyet am 16. März ihren Lesern unter der Überschrift “Die Demokratie ist das Mittel, das Ziel ist die Scharia” präsentierte. Die von der Hürriyet zitierten Stellen habe ich mit der Anklageschrift verglichen und die entsprechenden Stellen direkt aus dem Original übersetzt (die Hürriyet hatte teilweise leicht gekürzt). Hier die Zitate:

“Die Möglichkeit, daß […] der politische Islam oder auch das Modell eines gemäßigten Islams, in das man die Türkei einfügen will, sich in einen Schariastaat wandelt, und daß dabei bei Bedarf auch Terror angewandt wird, ist nicht zu unterschätzen. So haben zum Beispiel in der jüngsten Vergangenheit in unserer Region einige Länder, die häufig als Beispiel für eine Übergangsepoche vorgebracht worden waren, später eine ausweglos radikale Veränderung durchgemacht und sich dabei zu radikalreligiösen Staaten gewandelt.”

“Die [in dieser Anklageschrift] deutlich gemachten Aktivitäten [der beklagten Partei] und insbesondere ihre Gesetzesvorschläge, welche Veränderungen im Grundgesetz und im Hochschulgesetz beinhalten, zeigen ganz klar die Absicht, den Boden für eine Veränderung der fundamentalen Prinzipien der Republik Türkei zu bereiten.”

“Wenn man beachtet, daß eine politische Partei, die eine Brutstätte von gegen das laizistische Rechtssystem gerichteten Aktivitäten darstellt, auch noch eine Mehrheitsregierung stellt, sieht man, daß eine Gefahr im Sinne einer Verwirklichung des angestrebten Modells [der Scharia] besteht, daß diese Gefahr hinreichend nah ist, daß die Aktivitäten der beklagten Partei geeignet sind, das anvisierte Gesellschaftssystem zu errichten, und daß das Risiko jeden weiteren Tag ihrer Regierung wächst.”

“Die Deklarationen bezüglich der Freigebung des Kopftuchs in öffentlich-staatlichen Räumen und im Türkischen Parlament sowie die Initiativen zur Abschaffung des auf die Absolventen der Imam-Hatip-Gymnasien angewandten Koeffizientensystems1 macht diese Gefahr noch konkreter und dringlicher. Es kann natürlich nicht in Frage kommen, hinzuwarten, bis die beklagte Partei den gesellschaftlichen Frieden in Gefahr bringt und das anvisierte Modell verwirklicht hat.”

“Die einzige und zwingende, auch in sozialer Hinsicht erforderliche Methode, um die beklagte politische Partei von ihrem Ziel abzubringen, ist nur die Sanktion einer Parteischließung, es bleibt keine andere Möglichkeit, um die Gesellschaft vor der Gefahr zu beschützen, der sie gegenübersteht. Die Aktualisierung der Werte des Systems, das mit der Gründung der Republik abgeschafft wurde, wird im Hinblick auf das demokratische System und die demokratische Gesellschaft unvermeidlich zu sehr schwerwiegenden Folgen für die laizistische Grundordnung und deren Verteidigung führen.”

“Es kann nicht behauptet werden, daß ein Verbot einer politischen Partei, die mit ihren Aktivitäten (insbesondere mit der Änderung der Artikel 10 und 42 des Grundgesetzes2, und der Änderung des Zusatzartikels 17 des Hochschulgesetzes3, welche auf indirektem Wege das laizistische Prinzips beseitigen würden) in offener Weise die Verwirklichung des islamischen Systems betreibt, den zwingenden sozialen Erfordernissen und den Voraussetzungen der demokratischen Gesellschaft zuwiderläuft, daß es abstrakt, unplausibel und unausführbar sei. Denn für eine politische Partei, welche die Möglichkeiten der Regierungsmacht ausschöpft, ist die Konkretisierung dieser Angelegenheiten gleichbedeutend mit einer Abschaffung des demokratischen Systems. Wenn daher die Scharia, d.h. die Gewalt, erst einmal konkret geworden ist, wird von einem demokratischen System, das versucht, sich selbst zu schützen, keine Rede mehr sein können.”

“Es steht fest, daß [die beklagte Partei] entschlossen ist, die laizistische Republik in eine neue Lebens- und Staatsordnung zu überführen, daß sie beginnt, die Gesellschaft in Fromme und Nichtfromme zu spalten, daß sie daraufhin arbeitet, das laizistische Rechtssystem des Landes etappenweise neu zu formen, daß sie eine Debatte um die Zukunft der Staatsform und der Republik eröffnet hat.”

“Wenn das Prinzip des Laizismus, welches eine Vorgabe des Grundgesetzes ist, die nicht verändert werden darf, und deren Abänderung nicht vorgeschlagen werden kann, beschädigt wird, tritt die Zuständigkeit und die Pflicht der Generalstaatsanwaltschaft der Republik am Kassationshofs zum Schutz des politischen Systems des Staates in Kraft. Die grundlegende Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft der Republik am Kassationshof ist, die Republik, ihre Prinzipien und ihre Errungenschaften zu schützen.”

“Es wurde erkannt, daß das Endziel der politischen islamistischen Strömungen in der Türkei und der mit ihrer Politik auf denselben Grundlagen beruhenden beklagten Partei darin besteht, anstelle des Rechtsstaats ein auf religiösen Fundamenten beruhendes Staatssystem (Scharia) zu errichten. Sie haben mit eigenen Aussagen erklärt, daß sie bis zur Erreichung dieses Ziels die Methoden der “Takiyya” anwenden werden. Ihr Rat zu Geduld und Zurückhaltung gegenüber dem Druck ihrer [Partei]Basis ist ein Zeichen dafür.”

“In diesem Zusammenhang wurden Parteien, die sich nicht an das Prinzip des Laizismus, das eine Grundlage der im Grundgesetz festgelegten freiheitlichen demokratischen Ordnung darstellt, hielten, mit anderen Worten antilaizistische Parteien, verboten, und man hat sich in diesen Fällen die Sanktion der Parteischließung zu Eigen gemacht. Dieses Verbot, diese Sanktion ist, wenn man die möglichen Gefahren für das laizistische Staatssystem in Betracht zieht, in gleichem Maße legal und rechtmäßig wie ein Verbot der Nazipartei in Deutschland und Österreich und der faschistischen Partei in Italien.”

Anmerkungen:

1)
Ein “Koeffizientensystem” regelt den Zugang zu den Hochschulen. Bei diesem Verfahren werden Abgänger der Imam-Hatip-Gymnasien, die ursprünglich nur Imame und Prediger ausbildeten, mittlerweile aber neben den religiösen Fächern im selben Umfang unterrichten wie normale Gymnasien, benachteiligt. Die AKP wollte den Hochschulzugang 2004 neu regeln, um Imam-Hatip-Abgänger ungehinderten Hochschulzugang zu verschaffen, wurde aber durch das Veto des damaligen kemalistischen Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer daran gehindert. (Quelle: Die Neue Ordnung)

2)
Absatz 10 des Grundgesetzes handelt von der Gleichheit vor dem Gesetz. Der erste Absatz lautet:

“Jeder ist vor dem Gesetz ohne Unterschied aus Gründen der Sprache, der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des politischen Denkens, der philosophischen Überzeugung, der Religion, der Konfession oder Ähnlichem gleich.”

Der letzte Absatz lautete:

“Die Staatsorgane und die Regierungsstellen müssen sich in allen Amtsgeschäften nach den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz richten.”

Dieser letzte Absatz wurde durch einen Zusatz und eine Änderung modifiziert und lautete vom 22. Februar bis zum 5. Juni 2008 (Zusatz, Änderung kursiv):

“Die Staatsorgane und die Regierungsstellen müssen sich in allen Amtsgeschäften und bei jedweder Inanspruchnahme öffentlicher Dienste nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz richten.”

Absatz 42 handelt vom Recht auf Bildung und von der allgemeinen Schulpflicht.

Sein erster Absatz lautete:

“Niemandem darf das Recht auf Bildung benommen werden.”

Der zweite Absatz:

“Der Umfang des Rechts auf Bildung wird durch das Gesetz bestimmt und festgesetzt.”

Die Änderung besteht aus einem neuen zusätzlichen Absatz, worin es um das Recht auf Hochschulbildung geht. Dieser neue Zusatzartikel nimmt den Inhalt von Artikel 1 und 2 auf, mit zwei entscheidenden Zusätzen (Zusätze kursiv):

“Niemandem darf aus Gründen, die im Gesetz nicht klar niedergelegt sind, das Recht auf Hochschulbildung benommen werden. Die Grenzen der Ausübung dieses Rechts werden durch das Gesetz bestimmt und festgesetzt.”

Diese Änderungen zielten auf eine Aufhebung des Kopftuchverbots an Hochschulen. Dieses Verbot ist nämlich in keinem Gesetz niedergelegt. Vielmehr beruht es auf einem “Verfassungsgerichtsurteil, wonach Kopftücher an staatlichen Einrichtungen den säkulären Grundlagen der Republik widersprechen.” (WELT)

Gegen diese beiden Grundgesetzänderungen hatten die kemalistische Partei CHP (Republikanische Volkspartei) und die DSP (Demokratische Linkspartei) beim Verfassungsgericht geklagt. Dieses hat daraufhin am 5. Juni 2008 diese Änderungen wieder aufgehoben, weil sie den laizistischen Prinzipien der Republik widerprächen.

Eine kurze prägnante Darlegung der Gründe für das Urteil des Verfassungsgericht findet sich in dem bereits zitierten WELT-Artikel:

“Die Richter befanden, dass die Gesetzesänderungen der AKP gegen Artikel 2, 4 und 148 der Verfassung verstossen. Artikel 2 besagt, dass die Türkei ein säkulärer, demokratischer Sozialstaat ist. Artikel 4 betont, dass Artikel 2 nicht geändert werden kann. Artikel 148 handelt von den Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts.”

3)
Im Zusatzartikel 17 des Hochschulgesetzes wird erklärt, daß jedwede Kleidung beim Besuch von Hochschulen erlaubt ist, es sei denn die Kleidung verstoße gegen ein bestehendes Gesetz. Die AKP wollte diesen Zusatzartikel um eine ausdrückliche Erlaubnis des Tragens von Kopftüchern, soweit sie das Gesicht freilassen und unter dem Kinn zusammengehalten sind, erweitern. Sie kam mit diesem Gesetzesvorhaben aber nicht durch.

Türkische Quellen:

Zitate aus der Anklageschrift: Hürriyet 16.03.2008
Der gesamte Text der Ankageschrift hier als WORD-Dokument
Wortlaut der Grundgesetzartikel und ihrer Änderungen, Wortlaut des Zusatzartikels 17 des Hoschschulgesetzes und seiner geplanten Änderung: Stargazete 06.02.2008

Demnächst folgt hier eine Dokumentation der Reaktionen Erdogans auf den Verbotsantrag bzw. das Verbotsverfahren gegen ihn und die AKP.

Corax

15 Antworten zu “Chrestomathia Erdoganica (7) - Intervention des Generalstaatsanwalts”

  1. M.Voltaire meint:

    Wie immer! Ganz herzlichen Dank Corax für diese Arbeit!

    So werden demjenigen, der nicht des Türkischen mächtig ist, direkte Einblicke in die politischen Verhältnisse in der Türkei ermöglicht.

    Klasse!

  2. Schweinsohr meint:

    Sollten uns die Kemalisten den EU Beitritt der Türkei ersparen…?!

  3. Brandenburger meint:

    Erdogan wird an die Wand gestellt.

  4. M.Voltaire meint:

    Und selbst wenn uns die Kemalisten vor einer zunehmenden Islamisierung der Türkei (vorerst) alle bewahren.

    Sie treiben den Teufel (also den Islam) mit dem Belzebub, will heißen: einem vollkommen überhohlten und in Teilen auch auf einer faschistoiden Rassenlehre übersteigerten Nationalismus aus.

    Von Deutschland aus betrachtet ist mir persönlich zwar eine nationalistische Teildemokratie mit starkem Militäreinfluß in der Türkei allemal symphatischer als ein orthodox islamisches Regime, aber mit Blick auf die Türken, die in Europa leben ist es im Ergebnis vollkommen gleich ob religiöse Traditionalisten oder “westlich orientierte” Kemalisten die Oberhand behalten.

    Langfristig indes glaube ich nicht an einen Sieg der Kemalisten. Der gesamte kemalistische Nationalismus wurde dem einfachen Türkenvolk von einer kleinen Elite aufgezwungen. In den ländlichen Gebieten außerhalt der wenigen städtischen Ballungszentren hängt zwar in jeder Amtsstube und in vielen Wohnzimmern ein Bild von Atattürk; doch seinen Staats- und vor allem Gesellschaftsauffassung ist bis dahin niemals vorgedrungen. Was die religiöse Auffassung angeht hat sich doch mehrheitlich in der Türkei keine Veränderung zu den Zuständen des theokratischen osmanischen Reiches ergeben.

    Sowohl die Religiösen wie auch die Nationalisten tragen mit ihrer jeweiligen Ideologie jedenfalls kräftig dazu bei, daß der Türke in Europa sich in der Regel nicht integrieren will und sich niemals als etwas anderes denn als Türke sehen und begreifen will und sich so - trotz Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft - als im Gegensatz zur europäischen Mehrheitsbevölkerung stehend bzw. nicht selten als “höherwertig” sieht.

    Die wenigen Türken die ich kennengerlernt habe, die wirklich in einem Land in Europa vollständig angekommen sind und sich nicht mehr primär als Türken in einem fremden (Feindes)Land gefühlt haben, die waren ausschließlich weder im Ansatz noch türkische Nationalisten noch besonders gläubige Muslime, sondern Menschen, die sich vor allem anderen ersteinmal als Individuum (Yücel, Ahmed u.s.w.) begriffen haben.

    Und sich “nur” und vor allem anderen nur als ein Individuum und nicht primär als ein Teil der mohammedanischen Ummah und/oder des Gök-/Pan- bzw. Großtürkischen Reiches zu begreifen, daß ist für einen Türken beinahe ein Ding der Unmöglichkeit.

  5. kewil meint:

    Danke Corax!

  6. Hallowach meint:

    http://www.gruene-jugend-koeln.de/wiki/tiki-browse_image.php?galleryId=51&imageId=871

    http://patriotischesforumsueddeutschland.wordpress.com/2008/06/05/eilmeldung-nachster-fahnenpinkler-identifiziert/

    Hier ist wohl der nächste Fahnenpinkler… Der Link weist zu rechtsextremen - aber wenn die Info stimmt poste ich das mal hier. Oben noch ein Foto…

  7. Chripa meint:

    Ich glaube auch nicht, dass die Kemalisten das wirklich durchziehen.
    Die Zeit läuft für die AKP und der Westen würde sie auch nicht unterstützen.
    Atatürk soll übrigens zwar schon noch verehrt werden, aber die meisten Türken wissen angeblich kaum noch, für welche Inhalte er eigentlich stand. Youtube wurde übrigens gerade in der Türkei gesperrt, weil der Staatsgründer dort veralbert wird: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,557985,00.html

  8. enwet meint:

    Danke Corax.

    Wenn das durchkommt, hat die Türkei ein besseres Politsystem als Deutschland. Scheint etwas schief zu laufen, wird es korrigiert. In Deutschland sind alle Parteien und Medien durch Kommunisten unterwandert - keiner will was wissen, der VS interessiert es auch nicht. Langsam sollte man eine Liste anfertigen. Ich bin überzeugt, daß wir die 71 locker mehrfach übertreffen können.

  9. Markus Oliver meint:

    Chripa: Die Kemalisten ziehen das durch.

    Was der Türkei bevorsteht wird furchtbar werden. Ich habe den Bürgerkrieg ja schon vor Jahren vorhergesagt und niemand wollte mir folgen, aber ich kann es auch nach so langer Zeit nur wiederholen. Die Türkei und die Levante werden explodieren.

  10. D.R. meint:

    Genau so wie hier der Generalstaatsanwalt der Türkei argumeniert und die Republik verteidigt, könnte auch unser Generalstaatsanwalt gegen die EU-Verfassung argumentieren und unser bundesrepublikanisches System verteidigen. Argumentationsstoff gäbe es genügend. Tut er aber nicht. Bei uns sind schon alle Organe gleichgeschaltet. In der Türkei scheint die Gewaltenteilung besser zu funktionieren als bei uns. Man ist irgendwie auch nicht so verweichlicht. Einem G. Schröder sind alle nachgelaufen auch wenn er das GG mit Füßen getreten hat, es war unser lieber Bundeskanzler. Man tut auf Freundschaft obwohl es um eiskalte Macht geht. In der Türkei scheint es wenigstens noch Männer zu geben die sich etwas Nüchternheit bewahrt haben und nicht immer nur emotional auf rationale Fragestellungen reagieren. Außer Karl Albercht Schachtschneider gibt es in Deutschland anscheinend niemand mehr, der in der Lage wäre eine solche Anklageschrift zu verfassen. Dabei wäre wie schon gesagt, Argumentationsstoff genug da. Aber man muß sich nur die Reaktionen von Hallowach, Golem, etc. auf vernünftige Argumente ansehen, dann weiß man was bei uns schief läuft. Diese Gehirnkrankheit ist unheilbar. Und deshalb ist es auch nachvollziehbar warum fast niemand etwas gegen eine solche EU-Verfassung einzuwenden hat. Vor 40 Jahren wäre man für die Ideen die dort niedergeschrieben sind ins Gefängnis gekommen zumindest aber gesellschaftlich ausgegrenzt gewesen. Heute klatschen verstandeslos alle Beifall und wenn es jemand wagt Einwendungen zu machen, bricht ein Sturm der Empörung los. Keine Männer mit Verstand mehr nur noch emotionale, weibische, irrationale Reaktionen, schwul eben. Ein Land und seine Bevölkerung das die Vernunft mit Füßen tritt, sich aber gleichzeitig als allein vernünftig vorkommt. Es ist kein gutes Gefühl festzustellen, daß man mit einem kemalistischen Generalstaatsanwalt mehr Gemeinsamkeiten im Denken hat als mit den allermeisten der eigenen Landsleute.

    Wenigstens haben die Katholiken in Irland den Versuch dazu gemacht:

    http://kultur-und-medien-online.blogspot.com/2008/06/kann-man-aus-christlichem-standpunkt.html

  11. Haiduk meint:

    Im Sonderangebot: Ökumenistische Ablässe!

    http://www.blog.gruene-pest.com/2008/06/06/im-sonderangebot-okumenistische-ablasse

  12. Neidhardt meint:

    Das ist anderswo kaum noch zu findende höchstklassige Sachinformation. Respekt!

  13. Vitamin X meint:

    Es gibt noch Kräfte in dieser “tollen Republik”, die gut informiert sind und auch die Wahrheit sagen, wenn auch per Server aus dem Ausland.

    Vielen Dank dafür, für die Mühe und für die ausgezeichnete Arbeit.

  14. Chripa meint:

    @Markus Oliver
    Interessant, was Sie schreiben. Ich interessiere mich zwar für das Thema, kenne die Türkei aber nicht. Wenn es so kommt, wie Sie beschreiben, wäre es interessant zu sehen, wie sich das auf Deutschland auswirkt. Es könnte zu einer großen “Emotionalisierung” der Türken hier kommen, vielleicht auch zu einer Verschärfung des Kurdenkonfliktes, eventuell lernen sie aber auch dieses Land besser zu schätzen.

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    […] der Generalstaatsanwalt Yalçinkaya beim Verfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die AKP und führende AKP-Politiker eingereicht hatte, hielt Erdogan in den folgenden Tagen […]

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